Rechtsprechung: Beschluss des Landgerichts Itzehoe vom 30.09.2010 – 5 O 91/10 – zu §§ 8, 3, 5 Abs. 1 UWG: SmaTax darf sich nicht als kostengünstiger bewerben!
Das Vorhaben, Smart-Fahrzeuge per Ausnahmegenehmigung als Taxi einzusetzen und damit zu bewerben, dass diese aufgrund der Mitnahmemöglichkeit von nur einer Person und darauf basierender Tarife billiger für den Kunden sind, hat einen empfindlichen Dämpfer erhalten. Das Landgericht Itzehoe hat im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antrag eines Taxiunternehmens gegen die SmaTax GmbH [...]