Bahnpartner

Seit 2006 ist der Bundesverband Taxi und Mietwagen, stellvertretend für das gesamte Gewerbe, Partner der Deutschen Bahn AG. Unter anderem bei der Mitarbeitermobilität und im Störungsmanagement greift die Deutsche Bahn auf die flexiblen Lösungen des Taxi-Gewerbes zurück.
Als Bundesverband treiben wir die Digitalisierung der Taxigutscheine aktiv voran, möchten weitere Taxifahrer:innen zum Mitmachen bewegen und sie dazu ermutigen, selbst Abrechnungspartner für Dritte zu werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das geht. Oder Sie klicken direkt auf die folgenden Punkte und gelangen so zur konkreten Bahnpartner-Option:

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 Taxi-Gutschein verarbeiten

Die analogen Taxi-Gutscheine Schritt für Schritt durch einen digitalen Gutschein ersetzt. Damit werden die Prozesse weiter optimiert und die Abrechnung vereinfacht. Für Taxiunternehmen unterscheidet sich die Verarbeitung des Gutscheins je nachdem, ob es sich um einen digitalen oder einen analogen Gutschein handelt. Der digitale Gutschein weist an der rechten oberen Ecke einen digital einlesbaren QR-Code auf. Der analoge Gutschein ist nicht digital einlesbar. Der analoge Taxigutschein enthält keinen QR-Code, wie Sie hier für den DB Regio sehen können, sowie hier für den DB Fernverkehr.

Mehr über die Verarbeitung von Taxigutscheinen erfahren Sie, indem Sie auf den entsprechenden Gutschein klicken (relevant für Taxifahrer:innen und Taxiunternehmen).

Bundesweit gültige Entgeltvereinbarung

Ausgesuchte Zentralen werden in enger Abstimmung und Koordination mit der Bahn über Zusatzvereinbarungen eingebunden. In Regionen bzw. Städten ohne verbandsorganisierte Unternehmen werden – nach Rücksprache mit unseren Landesverbänden – auch andere Zentralen mit einbezogen, um eine 100-prozentige Flächendeckung zu erreichen.
Auch im mittelweiten fünften, im Frühjahr 2020 abgeschlossenen Rahmenvertrag gibt es eine bundesweit gültige Entgeltvereinbarung für Fahrten außerhalb des Pfichtfahrgebietes (Fahrten in Pflichtfahrgebieten werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes).

                                                            Die ab dem 1. März 2023 gültigen Entgelte außerhalb des Pflichtfahrgebietes:

 

  • der Fahrpreis beträgt 1,04 Euro je gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif
  • mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 1,18 Euro pro gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr, bargeldlose Zahlung etc.) werden nicht berechnet.

Der neue Preis gilt für den Zeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024. Er ist nicht an bestimmte  Dieselpreise gekoppelt und auch Steuernachlässe („Tankrabatt“) werden nicht auf diesen Preis angerechnet.

Damit steigen die Netto-Preise um 7 Cent beim Normal-Taxi und 9 Cent beim Großraum-Fahrzeug. Zuletzt waren zum 1. Juni 2022 die Preise angehoben worden. Damit hatten Bundesverband und Bahn auf außergewöhnlich gestiegene Energie- und Personalkosten regiert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt die Preissteigerung insgesamt bei 15,6 Prozent. Der Preis gilt einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten. Ab dem 1. März 2023 entfallen zusätzlich die Systemkosten in Höhe von fünf Prozent auf digital abgerechnete Fahrten. Damit wollen Bundesverband und Bahn den Anreiz stärken, die digitalen Gutscheine zu nutzen und die Prozesse schneller zu digitalisieren.

Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält.

FAQ - Bahntaxi

Praktische Fragen

Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Fahrer-App und einen Abrechnungspartner. Wir haben für interessierte Unternehmer ein Infoblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen hierzu enthält. Das Infoblatt finden Sie hier.

Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Vermittlungs-Software und einen Abrechnungspartner. Grundsätzlich ist die Registrierung für Sie identisch mit der für ein Taxi-Unternehmen. Den Prozess haben wir in einem Infoblatt beschrieben. Das Infoblatt finden Sie hier.

Für die Abrechnung der digitalen Gutscheine erheben die Abrechnungszentralen eine Gebühr von maximal 5 Prozent.

Bitte wenden Sie sich unverzüglich an einen unserer über 50 Abrechnungspartner in Deutschland. Die Liste finden Sie hier. Dieser kann ihre Daten aufnehmen und Sie im System anlegen. Die bereits erfolgte Fahrt kann binnen 60 Tagen ab der Beförderung von dem Abrechnungspartner reaktiviert und abgerechnet werden.

Das ist ärgerlich, aber nicht schlimm. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Abrechnungspartner. Dieser kann den Gutschein innerhalb von 60 Tagen ab der Beförderung reaktivieren und abrechnen.

Sie benötigen ein angeschlossenes Vermittlungssystem mit einer geeigneten Fahrer-App. Derzeit erfüllen diese Systeme die Voraussetzungen: fms/Austrosoft, GEFOS, Seibt&Straub, taxi.de, taxikomm24, MPC, SUE und Mikrotek.

Auf unserer Webseite steht eine Liste der Abrechnungspartner bereit. Sie finden die Liste hier. Hier sind auch Kontaktdaten hinterlegt.

Die Aufkleber können Sie zu 10 Cent/Stück zzgl. Versand beim Bundesverband bestellen. Bitte schreiben Sie hierzu eine Mail mit allen erforderlichen Angaben an info@bundesverband.taxi. Die Mindestbestellmenge liegt aus organisatorischen Gründen bei 40 Stück.

Nein. Die Abrechnung digitaler Gutscheine erfolgt immer und ausschließlich über die Abrechnungspartner. Eine Liste aller Abrechnungspartner finden Sie hier.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass durch Sperrungen, Staus oder ähnliches, die zum Zeitpunkt der Gutscheinerstellung noch nicht bekannt waren, die Fahrt länger ist als kalkuliert. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungspartner.

Nein. Es wird nur der auf dem Gutschein angegebene Wert erstattet; sollte der Fahrgast zu einem anderen Ziel gebracht werden wollen und es entstehen hierdurch höhere Kosten, so sind diese individuell mit dem Fahrgast zu vereinbaren und abzurechnen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Abrechnungszentrale. Bitte beachten Sie, dass die Kosten ohne entsprechende Belege nicht abgerechnet werden können.

Ihre Ansprechpartner für dieses Projekt sind Ihr System- und Technikpartner sowie Ihr Abrechnungspartner. Diese werden Ihnen weiterhelfen. 

Grundsätzliche Fragen

Die Deutsche Bahn erwartet eine deutschlandweit einheitliche digitale Bestellung und Abrechnung. Ähnliche Erwartungen haben auch andere Großkunden. Deshalb setzt das Gewerbe diesen Wunsch entsprechend um.  

Für Sie als Taxiunternehmer bzw. Taxizentrale ergibt sich der konkrete Vorteil, dass Sie die Gutscheine nicht mehr zur Abrechnung im Original einreichen und auch keine Rechnung mehr erstellen müssen. Außerdem erfolgt die Abrechnung deutlich schneller, die Gutscheine werden innerhalb von sieben Tagen an die Taxiabrechnungszentrale erstattet, die das Geld dann umgehend an die Taxiunternehmer weiterleitet.

Das steht noch nicht fest. Klar ist aber: Das kommt. Keine Digitalisierung ist keine Möglichkeit.

Bahntaxi meint Fahrten, bei denen der Fahrgast mit einem Gutschein der Deutschen Bahn ein Taxi nimmt und die im Nachgang als Gutschein-Fahrt abgerechnet werden. Das ist typischerweise bei Zugunregelmäßigkeiten der Fall sowie bei Fahrten für das Personal der Bahn.

TaBeA steht für Taxi Bestell- und Abrechnungssystem. Damit sind die digitale Bestellung und Abrechnung von Bahntaxi-Fahrten gemeint.

Bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets ist der Preis bereits vorab kalkuliert. Dabei wird auf Online-Kartenmaterial sowie auf Verkehrsinformationen zum Zeitpunkt der Bestellung zurückgegriffen. Grundsätzlich wird die kürzeste Strecke kalkuliert. Eine längere Strecke wird hinterlegt, wenn der Fahrgast dadurch eine deutliche Zeitersparnis hat. Vergütet werden die gefahrenen Kilometer (also regelmäßig Hin- und Rückfahrt). Bitte beachten Sie, dass der auf dem Gutschein ausgewiesene Betrag die Umsatzsteuer nicht enthält, der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer (19 Prozent bzw. 7 Prozent) also höher ausfällt.

Die Kalkulation basiert auf Online-Kartenmaterial sowie auf Verkehrsinformationen zum Zeitpunkt der Bestellung. Ganz ausschließen, dass sich zwischendurch etwas ändert, kann man nie. Wenn Sie den Eindruck haben, die Strecke wurde falsch berechnet, wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungspartner.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist Rahmenvertragspartner der Deutschen Bahn. Er verhandelt Preise und Konditionen und ist gemeinsam mit seinen Partnern für die Digitalisierung der Prozesse verantwortlich. Für konkrete Fragen zu Ihrer Abrechnung sind Ihr Technik- und Systemanbieter sowie Ihr Abrechnungspartner erste Ansprechpartner.