Liebe Taxifahrer:innen,

bitte fahren Sie die Gäste zu den angegebenen Zielen und beachten Sie dabei:

  • Mit der Annahme des Gutscheins bestätigen Sie, dass Sie die Fahrt zu den Bedingungen des Rahmenvertrags des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. durchführen werden.
  • Änderungen auf den Taxigutscheinen machen diesen ungültig.
  • Andere Vordrucke (z.B. Verspätungsbescheinigung) gelten nicht als Kostenübernahmeerklärung für Kundenfahrten und werden daher auch nicht bezahlt.
  • Die Fahrt ist unmittelbar nach Entgegennahme des Gutscheins durchzuführen.
  • Bitte fahren Sie erst dann los, wenn die angegebene Anzahl der Gäste vollständig ist.
  • Der Gutscheinausdruck ist einzubehalten und ist die Grundlage für die Abrechnung.
  • Der Kunde erhält von Ihnen keine Quittung und leistet keine Zahlung.
  • Nach Abschluss der Fahrt vervollständigen Sie bitte die fehlenden Angaben im Formular „Abrechnung für Taxiunternehmer“.   
  • Die Kostenerstattung gemäß Rahmenvertrag erfolgt auf Basis des Formulars „Abrechnung für Taxiunternehmer“ über Ihre Taxizentrale. Eine Liste der abrechnungsberechtigten Zentralen finden Sie hier. Für analoge Gutscheine (ohne QR-Code) benötigen Sie eine Taxizentrale, bei der das Merkmal “analog” in der Liste mit einem Haken positiv gekennzeichnet ist.
  • Eine Direkt-Abrechnung mit der Deutschen Bahn ist ausgeschlossen.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre Taxizentrale.