![](https://bundesverband.taxi/wp-content/uploads/2022/03/gutschein_digital-2-1024x319.png)
Liebe Taxifahrer:innen,
bitte fahren Sie die Gäste zu den angegebenen Zielen und beachten Sie dabei:
- Der Gutscheinausdruck des digitalen Taxigutscheins dient lediglich der Information und zum Abruf des QR-Codes.
- Zur elektronischen Autorisierung scannen Sie vor Fahrtantritt den aufgedruckten QRCode oder geben Sie den Abrufcode manuell in Ihr Terminal ein.
- Mit der Annahme des Gutscheins bestätigen Sie, dass Sie die Fahrt zum genannten Preis durchführen werden.
- Die Fahrt ist unmittelbar nach Entgegennahme des Gutscheins durchzuführen.
- Bitte fahren Sie erst dann los, wenn die angegebene Anzahl der Gäste vollständig ist.
- Der Kunde erhält von Ihnen keine Quittung und leistet keine Zahlung.
- Die Kostenerstattung gemäß Rahmenvertrag erfolgt über Ihre Taxizentrale, das Verfahren entspricht weitgehend dem Verfahren für Rechnungsfahrten. Eine Liste der abrechnungsberechtigten Zentralen finden Sie hier. Für digitale Gutscheine (mit QR-Code) benötigen Sie eine Taxizentrale, bei der das Merkmal “digital” in der Liste mit einem Haken positiv gekennzeichnet ist.
- Eine Direkt-Abrechnung mit der Deutschen Bahn ist ausgeschlossen.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre Taxizentrale.