Liebe Taxifahrer:innen,

bitte fahren Sie die Gäste zu den angegebenen Zielen und beachten Sie dabei:

  • Der Gutscheinausdruck des digitalen Taxigutscheins dient lediglich der Information und zum Abruf des QR-Codes.
  • Zur elektronischen Autorisierung scannen Sie vor Fahrtantritt den aufgedruckten QRCode oder geben Sie den Abrufcode manuell in Ihr Terminal ein.
  • Mit der Annahme des Gutscheins bestätigen Sie, dass Sie die Fahrt zum genannten Preis durchführen werden.
  • Die Fahrt ist unmittelbar nach Entgegennahme des Gutscheins durchzuführen.
  • Bitte fahren Sie erst dann los, wenn die angegebene Anzahl der Gäste vollständig ist.
  • Der Kunde erhält von Ihnen keine Quittung und leistet keine Zahlung.
  • Die Kostenerstattung gemäß Rahmenvertrag erfolgt über Ihre Taxizentrale, das Verfahren entspricht weitgehend dem Verfahren für Rechnungsfahrten. Eine Liste der abrechnungsberechtigten Zentralen finden Sie hier. Für digitale Gutscheine (mit QR-Code) benötigen Sie eine Taxizentrale, bei der das Merkmal “digital” in der Liste mit einem Haken positiv gekennzeichnet ist.
  • Eine Direkt-Abrechnung mit der Deutschen Bahn ist ausgeschlossen.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre Taxizentrale.