Berlin. Die Bundesregierung hat heute den Evaluationsbericht zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Hierzu äußert sich Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.:

„Der Evaluationsbericht der Bundesregierung ist ein Offenbarungseid. Auf insgesamt 205 Seiten kommt die Bundesregierung nach fünf Jahren zu der Erkenntnis, dass ihr die Daten fehlen, um die Auswirkungen ihres Gesetzes valide zu beurteilen. An den eigentlichen Problemstellungen im Markt geht der Bericht zudem komplett vorbei, denn das Spannungsfeld zwischen Plattformen auf der einen und dem Taxigewerbe auf der anderen Seite – schon bei der Reform 2021 der wesentliche Punkt der Auseinandersetzung – wird gar nicht beleuchtet.“

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen stellte heute ebenfalls ein Positionspapier für Anpassungen am Rechtsrahmen vor. Oppermann: „Wir brauchen endlich klare Verhältnisse. Seit der Reform sind fünf Jahre vergangen und noch immer sind die neuen Regeln auf der Straße nicht vollständig angekommen. Der Gesetzgeber muss nochmal nachsteuern, um seiner Reform von 2021 zu voller Wirksamkeit zu verhelfen.“

In seinem Acht-Punkt-Papier fordert der Bundesverband Taxi und Mietwagen unter anderem eine klare Abgrenzung von Taxi und Mietwagen, Mindestbeförderungsentgelte als Regelfall für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und eine verbesserte Anwendbarkeit der PBefG-Instrumente für kommunale Behörden. Darüber hinaus strebt der Verband eine flächendeckende, verpflichtende Kartenakzeptanz im gesamten Gewerbe an und zeigt Wege auf, wie autonome Flotten in den Taxiverkehr integriert werden können.

„Es braucht keine grundlegende, weitere Novelle des Personenbeförderungsrechts. Vielmehr muss es jetzt darum gehen, die 2021 beschlossenen Ideen und Regeln so nachzubessern, dass sie auch in der Realität ankommen“, erklärt Oppermann. Im Positionspapier des Bundesverbands heißt es hierzu wörtlich: „Schon durch wenige, minimalinvasive Verbesserungen ist es möglich, dem Grundgesetz der Mobilität zu mehr Wirkung zu verhelfen. Die vorgeschlagenen Veränderungen verbessern deutschlandweit spürbar das Leistungsangebot für die Fahrgäste, schaffen Klarheit für die Unternehmen und geben den Kommunen mehr Souveränität in der Gestaltung des Mobilitätsangebots.“

Der Evaluationsbericht der Bundesregierung bringt nach Einschätzung des Verbandes insgesamt wenig Erkenntnisgewinn. So heißt es dort unter anderem: „Eine zentrale Erkenntnis der Evaluation ist, dass die vorhandene Datenlage zur Bewertung des Umsetzungsstands beim § 64c PBefG derzeit unzureichend ist.“ Positiv hebt der Bundesverband aber hervor, dass in einem Exkurs das Betreibermodell ÖPNV-Taxi Eingang in den Bericht gefunden hat. Dies unterstreicht die große Bedeutung des Taxigewerbes auch im Bereich der Poolingverkehre und zeigt auf, dass hier große Potenziale liegen.

Zur Stellungnahme “klare Verhältnisse”