Ärger mit Uber? Jetzt MBE einführen.

Ihr Einstieg ins Thema: Onepager für die Politik vor Ort
Oft sind Beschwerden von Taxifahrerinnen und Taxifahrern das erste Anzeichen: Im Verkehrsmarkt in Ihrer Stadt stimmt etwas nicht. Was ist das Problem und was können Sie tun? Der Onepager gibt erste Antworten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat einen kompakten Onepager speziell für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker entwickelt – für Städte und Landkreise, in denen Uber

Repräsentative Umfrage: Mehrheit für MBE bei Uber & Co.
60 Prozent der Deutschen sprechen sich für die Einführung von MBE bei Fahrdiensten wie Uber aus. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Infratest / Kantar. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Politik faire Regeln im Personenbeförderungsmarkt. Nur 15 Prozent lehnen Mindestbeförderungsentgelte für plattformbasierte Mietwagen ab. Gleichzeitig sprechen

So machen es die anderen: Alle Allgemeinverfügungen
München, Köln, Essen oder Heidelberg. Wer der Einführung von MBE plant, kann sich an Vorbildern orientieren. Wir haben alle Allgemeinverfügungen für Sie zusammengestellt. Immer mehr Städte setzen auf Mindestbeförderungsentgelte (MBE), um faire Wettbewerbsbedingungen im Gelegenheitsverkehr zu schaffen und den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll zu ergänzen. Inzwischen liegen aus verschiedenen Kommunen konkrete Allgemeinverfügungen vor, die zeigen, wie
AKTUELLE MELDUNGEN

Gregor Beiner zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten: „Wir sind an einem Wendepunkt“
Berlin / München. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßt das heutige Votum des Münchner Stadtrats zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen als wegweisende Entscheidung für faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt. Nach Köln setzt nun auch München ein klares Signal für ein ausgewogenes und rechtssicheres Miteinander von Taxi- und Mietwagenverkehr. „Wir sind an einem Wendepunkt“, erklärt Gregor

Ab 1. Juni 2026: Köln führt Mindestpreise für Mietwagen ein – starkes Signal für fairen Wettbewerb
Köln. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. begrüßt die veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Köln zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr mit großer Freude. Mit Inkrafttreten zum 1. Juni 2026 setzt Köln ein kraftvolles Zeichen für faire Wettbewerbsbedingungen und schließt sich einer wachsenden Zahl von Städten an, die konsequent gegen ruinösen Preiswettbewerb im Mobilitätsmarkt vorgehen. „Die

ZDF-Recherche zeigt: Uber ist ein schlechter Deal auf Kosten von Fahrern und Steuerzahlern
Berlin. Die aktuelle ZDF-Reportage „WISO Deals: Die Deals von Uber“ legt schonungslos offen, was die Taxibranche seit Jahren kritisiert: Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert nur auf Kosten anderer. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht sich durch die Recherche bestätigt und fordert konsequentes politisches Handeln. Die ZDF-Journalistin stellt im Beitrag die zentrale Frage: „Doch wer zahlt
RECHTLICHER HINTERGRUND

FAQ zum Urteil des VG Gelsenkirchen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Mindestbeförderungsentgelten (MBE) in Essen sorgt derzeit für viele Fragen in den Kommunen. Ein neues FAQ des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. ordnet die Entscheidung deshalb ausführlich ein und beantwortet die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah. Dabei wird schnell deutlich: Das Gericht hat keine neuen rechtlichen Hürden für Mindestbeförderungsentgelte geschaffen.

Verwaltungsgericht Leipzig: MBE zulässig, aber nicht über Taxitarif
Die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Leipzig zur Zulässigkeit von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) liefert wichtige Klarstellungen für Kommunen und Genehmigungsbehörden. Eine Analyse des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. arbeitet die zentralen Aussagen des Gerichts systematisch auf. Besonders bemerkenswert: Das Gericht bestätigt ausdrücklich, dass Behörden bei der Bewertung öffentlicher Verkehrsinteressen einen eigenen Beurteilungsspielraum haben. Ebenso stellt das VG

MBE im Lichte des Verfassungsrechts
Die Diskussion um Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen wird häufig als rechtliches Neuland dargestellt. Eine Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt jedoch: Das höchste deutsche Gericht hat sich bereits mehrfach mit sehr ähnlichen Fragestellungen beschäftigt – und dabei die besondere Rolle des Taxis als Teil der öffentlichen Verkehrsinteressen immer wieder ausdrücklich bestätigt. Die Analyse arbeitet heraus,

Verkehrsökonomen: MBE erforderlich, um Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes dauerhaft zu sichern
Das verkehrsökonomische Gutachten von IGES Mobility kommt zu einem klaren Ergebnis: Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen sind notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes langfristig zu sichern. Die Studie analysiert detailliert die Auswirkungen digitaler Mietwagenplattformen auf den deutschen Verkehrsmarkt. Demnach liegt das zentrale Problem in den ungleichen Preisgestaltungsmöglichkeiten: Während Taxis an behördlich

Europarecht steht MBE nicht entgegen
Das EuGH-Urteil „Prestige and Limousine“ vom 8. Juni 2023 wird immer wieder als mögliches Hindernis für die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) im Mietwagenverkehr angeführt. Ein ergänzendes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., von der Universität Jena kommt jedoch zu einem klaren Ergebnis: Das Urteil schafft keine neuen rechtlichen Hürden für die Einführung von

Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von MBE
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. von der Universität Jena bestätigt: Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen können von den zuständigen Behörden rechtssicher eingeführt werden – sofern die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. erstellt und analysiert die Voraussetzungen des § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im
TAXIplus – Das Behördenportal für Kommunen und Genehmigungsbehörden
Im Behördenportal TAXIplus finden Vertreterinnen und Vertreter von Verkehrs- und Genehmigungsbehörden umfassende Informationen, Materialien und Arbeitshilfen rund um das Taxi- und Mietwagengewerbe sowie die praktische Umsetzung des PBefG.
Nach dem Login erhalten Sie Zugriff auf zahlreiche exklusive Unterlagen und Praxishilfen, darunter:
- Gutachten und Studien
- Leitlinien und Arbeitshilfen für Behörden
- Allgemeinverfügungen von Städten mit bereits eingeführten Mindestbeförderungsentgelten
- Präsentationen der jährlich stattfindenden PBefG-Symposien
- sämtliche Ausgaben des Behörden-Newsletters „Stadt.Land.Taxi“
Das Portal unterstützt Kommunen und Genehmigungsbehörden dabei, aktuelle Entwicklungen im Gelegenheitsverkehr rechtssicher, praxisnah und effizient umzusetzen.
Sie sind noch nicht im Behördenportal TAXIplus registriert?
Wenn Sie MitarbeiterIn einer Behörde sind und Zugang zum TAXIplus für BehördenverterInnen erhalten möchten, können Sie hier eine Registrierungsanfrage stellen. Nach Prüfung erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail zur Freischaltung.