Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Mindestbeförderungsentgelten (MBE) in Essen sorgt derzeit für viele Fragen in den Kommunen. Ein neues FAQ des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. ordnet die Entscheidung deshalb ausführlich ein und beantwortet die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah.

Dabei wird schnell deutlich: Das Gericht hat keine neuen rechtlichen Hürden für Mindestbeförderungsentgelte geschaffen. Weder die grundsätzliche Zulässigkeit von MBE noch deren Höhe oder der Sofortvollzug wurden beanstandet. Das VG Gelsenkirchen hat vielmehr ausschließlich auf einen klassischen verwaltungsrechtlichen Grundsatz hingewiesen: Allgemeinverfügungen müssen hinreichend bestimmt formuliert sein. Konkret ging es um die Frage, wie Fahrten zu behandeln sind, die Stadtgrenzen überschreiten.

Das Urteil ist damit vor allem eine Mahnung zu sauberem juristischem Handwerk bei der Ausgestaltung von Allgemeinverfügungen. Genau darauf hat die Stadt Essen inzwischen reagiert und bereits eine neue, überarbeitete Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt.

Das FAQ erläutert detailliert, welche Anforderungen Kommunen künftig beachten sollten und warum das Urteil die Einführung von MBE keineswegs grundsätzlich infrage stellt.

Das vollständige FAQ finden Sie hier:

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