Berlin. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. stellt seinen Mitgliedern ab sofort einen neuen Onepager zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) im Mietwagenverkehr zur Verfügung. Das neue Informationsangebot richtet sich ausdrücklich an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie Mitglieder von Stadt- und Kreisparlamenten, die sich mit der Regulierung plattformbasierter Mietwagenverkehre beschäftigen.

Hintergrund ist die stark gestiegene Nachfrage aus Städten und Kommunen: Der Bundesverband erhält seit Monaten zunehmend Anfragen aus der Kommunalpolitik zur praktischen Umsetzung von Mindestbeförderungsentgelten nach § 51a PBefG. Mit dem neuen Onepager reagiert der Verband nun gezielt auf diesen Bedarf und schafft gleichzeitig einen konkreten Mehrwert für seine Mitglieder vor Ort.

Der kompakte Einseiter kann von Taxiunternehmen, Taxizentralen und Landesverbänden aktiv für die politische Ansprache in Städten und Landkreisen genutzt werden. Ziel ist es, kommunale Entscheidungsträger schnell, verständlich und praxisnah über die Möglichkeiten von Mindestbeförderungsentgelten zu informieren und damit faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt zu fördern.

Ergänzend hat der Bundesverband unter www.bundesverband.taxi/MBE eine neue Landingpage eingerichtet. Dort finden Kommunalpolitiker, Verbände und Unternehmen eine kompakte Übersicht sowie weiterführende Informationen rund um das Thema Mindestbeförderungsentgelte.

„Wir merken deutlich, dass das Interesse in den Kommunen wächst und viele Stadtparlamente nach konkreten Informationen und Orientierung suchen“, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. „Mit unserem Onepager geben wir unseren Mitgliedern ein professionelles Werkzeug an die Hand, um ihre Kommunalpolitik gezielt anzusprechen. Gleichzeitig bündeln wir auf unserer Landingpage das notwendige Wissen, damit Städte und Landkreise Mindestbeförderungsentgelte rechtssicher und praxisnah umsetzen können.“

Die Landingpage enthält unter anderem:

  • Informationen zu den rechtlichen Grundlagen nach § 51a PBefG,
  • Beispiele von Kommunen, die Mindestbeförderungsentgelte bereits eingeführt haben,
  • Allgemeinverfügungen einzelner Städte,
  • Einschätzungen und Entscheidungen von Verwaltungsgerichten,
  • Informationen zur europarechtlichen Einordnung,
  • Gutachten renommierter Experten,
  • Studien und Umfragen,
  • sowie weiterführende Hintergrundinformationen zur praktischen Umsetzung.

Mit dem neuen Angebot geht der Bundesverband bewusst neue Wege in der politischen Unterstützung seiner Mitglieder. Ziel ist es, die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten in weiteren Städten und Landkreisen aktiv voranzubringen und den Kommunen die dafür notwendigen Informationen gebündelt und niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesverband weist darauf hin, dass Mindestbeförderungsentgelte ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen wurden, um ruinösen Preiswettbewerb durch Plattformanbieter wie Uber und Bolt zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr sicherzustellen.

Download MBE-Onepager

Weitere Informationen: www.bundesverband.taxi/MBE