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Essen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Essen keine Zeit verstreichen lassen und zum 1. Mai eine angepasste Allgemeinverfügung für Mindestbeförderungsentgelte veröffentlicht. Dazu Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.:

„Wir begrüßen, dass die Stadt Essen die Hinweise des Gerichts schnell umgesetzt hat und mit der neuen Allgemeinverfügung für Klarheit sorgt. Das pragmatische Vorgehen der Stadt Essen kann man vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nur loben. Dumping-Verkehre dürfen nicht länger geduldet werden.“

Die Stadt Essen hatte mit dem ersten Entwurf der Allgemeinverfügung gegen den „Bestimmtheitsgrundsatz“ verstoßen, weil nicht hinreichend klar war, wie das Mindestbeförderungsentgelt für Fahrten, die über die Stadtgrenze gehen, zu berechnen wäre. Die Reaktion der Stadt: Sie beschränkt den Anwendungsbereich auf solche Fahrten, die sowohl im Stadtgebiet Starten als auch Enden.

Diese Beschränkung ist nicht zwingend, war aber die schnellste und pragmatischste Art, das Problem zu lösen. Oppermann: „Perspektivisch kann man immer noch überlegen, den Anwendungsbereich später auszuweiten. Die Hauptsache ist erstmal: In Essen gelten wieder Mindestbeförderungsentgelte.“

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