Die Diskussion um Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen wird häufig als rechtliches Neuland dargestellt. Eine Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt jedoch: Das höchste deutsche Gericht hat sich bereits mehrfach mit sehr ähnlichen Fragestellungen beschäftigt – und dabei die besondere Rolle des Taxis als Teil der öffentlichen Verkehrsinteressen immer wieder ausdrücklich bestätigt.
Die Analyse arbeitet heraus, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes seit Jahrzehnten als legitimes Gemeinwohlziel anerkennt. Taxis erfüllen nach Auffassung des Gerichts Aufgaben der Daseinsvorsorge und unterliegen deshalb besonderen Pflichten wie Tarif-, Betriebs- und Beförderungspflicht. Genau daraus ergibt sich zugleich ein verfassungsrechtlich zulässiges Schutzbedürfnis gegenüber einem nicht regulierten Wettbewerb.
Auch die Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen hat das Gericht wiederholt bestätigt. Eingriffe des Gesetzgebers zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen sind demnach zulässig, sofern sie verhältnismäßig ausgestaltet werden. Die Einführung von MBE bewegt sich damit im Rahmen der bisherigen verfassungsrechtlichen Linie und ist keineswegs ein Bruch mit der Rechtsprechung.
Die vollständige Auswertung finden Sie hier: