Karlsruhe / Berlin. Erfolg für das Taxigewerbe: Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Verfahren um die Zulässigkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen in seinem heutigen Beschluss deutlich zurückgewiesen. Damit bestätigt Deutschlands höchstes Zivilgericht abschließend: Die von Uber, Bolt & Co. vorgebrachten verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Einwände sind unbegründet.
Das Gericht stellte heute klar: es handelt sich um einen nationalen Sachverhalt, der nicht am EU-Recht zu messen ist. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßt die Entscheidung. Bundesverbands-Geschäftsführer Michael Oppermann erklärt: „Der BGH war heute unmissverständlich: Deutsche Gesetze gelten – auch für Uber. Damit gibt der Bundesgerichtshof allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten.“
Die Rückkehrpflicht verpflichtet Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt grundsätzlich zur Rückkehr an den Betriebssitz, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Sie gehört zu den zentralen Schutzmechanismen des Personenbeförderungsrechts und soll eine faire Koexistenz zwischen dem Taxi als Teil des ÖPNV und den privaten Fahrdiensten gewährleisten.
Nach Auffassung des Bundesverband Taxi und Mietwagen wirkt das heutige Urteil über die Rückkehrpflicht hinaus. Kommunen und Genehmigungsbehörden in ganz Deutschland haben nun die nötige Rechtssicherheit, um bestehende Regeln für die Steuerung des Verkehrsangebots konsequent durchzusetzen.
Der Verband fordert neben der besseren Kontrolle der Rückkehrpflicht die schnelle Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für private Fahrdienste. Zuständig hierfür sind die Kommunen, zuletzt hatten die Städte München und Köln entsprechende Beschlüsse gefasst. Berlin hingegen hatte angekündigt, den Beschluss des BGH abzuwarten.
Oppermann dazu: „Der Blick hebt sich jetzt von Karlsruhe und richtet sich nach Berlin. Hier müssen nun schnell Entscheidungen getroffen werden. Statt Zögern und Zaudern braucht es Recht und Gesetz. Der BGH hat heute die Voraussetzungen dafür geschaffen.“
Der Bundesverband verweist darauf, dass zahlreiche Städte seit Jahren unter massivem Verdrängungsdruck durch Plattformverkehre leiden. Zuletzt hatte der Zoll in verschiedenen Städten über massive Verstöße und Sozialdumping im Uber-Milieu informiert. Mindestbeförderungsentgelte seien ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument, um ruinösen Preiswettbewerb und Sozialdumping zu verhindern.
„Es ist höchste Zeit nicht länger die Augen zu verschließen, sondern den rechtlichen Rahmen mit allen Mitteln durchzusetzen. Wer jetzt noch zögert, ignoriert die Realität auf unseren Straßen“, so Oppermann.
HIER DIE PRESSEINFORMATION DES BGH
[Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash]