Berlin. Angesichts der neu aufgeflammten Diskussion über eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) warnt der Bundesverband Taxi und Mietwagen davor, die verkehrspolitischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre erneut von vorn zu beginnen. Fünf Jahre nach der PBefG-Novelle von 2021 müsse es jetzt darum gehen, die damals geschaffenen Instrumente praxistauglich und wirksam zu machen und insbesondere die großen Vermittlungsplattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. „Wir müssen den Rechtsrahmen wirksam weiterentwickeln, statt die Debatten der Vergangenheit zu wiederholen“, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. „2021 hat der Gesetzgeber wichtige Instrumente geschaffen. Jetzt sehen wir, wo sie in der Praxis funktionieren und wo nachgeschärft werden muss. Genau dort sollte eine Reform ansetzen.“ Der Verband widerspricht damit Forderungen, im Zuge einer erneuten PBefG-Reform zentrale Regeln für Mietwagen wieder abzuschaffen. Eine bloße Deregulierung löse die bestehenden Probleme im Mobilitätsmarkt nicht.

Plattformen dürfen sich nicht länger einen schlanken Fuß machen

Einen Schwerpunkt für Nachbesserungen sieht der Verband bei der Verantwortung digitaler Vermittlungsplattformen. Zwar wurden Vermittler mit der Reform 2021 erstmals ausdrücklich in das PBefG aufgenommen. Zulassung, Kontrolle und Aufsicht konzentrieren sich in der Praxis jedoch weiterhin vor allem auf die Unternehmen, die die Beförderung tatsächlich durchführen. Gleichzeitig sind große Plattformen zu zentralen Akteuren geworden, die Aufträge, Preise und Marktzugang maßgeblich prägen.

„Die Plattformen organisieren einen wesentlichen Teil des Marktes, aber bei der regulatorischen Verantwortung machen sie sich noch immer einen schlanken Fuß“, sagt Oppermann. „Wer den Zugang zum Kunden kontrolliert, Fahrten vermittelt und Geschäftsmodelle skaliert, kann regulatorisch nicht so behandelt werden, als stelle er lediglich ein digitales schwarzes Brett bereit. Eine moderne PBefG-Reform muss Verantwortung dorthin bringen, wo heute tatsächlich Marktmacht ausgeübt wird.“

Der Bundesverband plädiert nicht für eine grundlegende Neuordnung des Personenbeförderungsrechts, sondern für gezielte, „minimalinvasive“ Änderungen, die der Reform von 2021 zu mehr Wirksamkeit verhelfen.

Vorhandene Instrumente endlich wirksam machen

Besonders deutlich werde der Handlungsbedarf bei den Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Das PBefG gibt den Kommunen bereits heute die Möglichkeit, solche Mindestpreise festzulegen. In der Praxis ist die rechtssichere Einführung jedoch aufwendig, weil Behörden eine Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen begründen müssen. Der Bundesverband schlägt deshalb vor, diesen Maßstab im Gesetz zu konkretisieren und Kommunen einen klaren Regelfall für die Höhe von Mindestbeförderungsentgelten an die Hand zu geben.

Vorstößen der Plattformwirtschaft, die Mindestpreise wieder aus dem Gesetz zu streichen, erteilt der Verband eine klare Absage: „Wer Mindestpreise einfach wieder aus dem Instrumentenkasten werfen will, bevor wir dafür gesorgt haben, dass das Instrument überall vernünftig eingesetzt werden kann, zieht die völlig falsche Schlussfolgerung“, so Oppermann. „Die Frage muss doch lauten: Wie machen wir aus einer guten gesetzlichen Möglichkeit ein Instrument, das vor Ort tatsächlich funktioniert?“

Modernisierung statt Deregulierung

Dass Weiterentwicklung nicht Stillstand bedeutet, zeigt aus Sicht des Verbandes auch das Taxigewerbe selbst. Mehr als 85 Prozent der Taxis seien inzwischen bundesweit digital bestellbar; zugleich schlägt der Verband bundeseinheitliche Standards unter anderem bei Kartenakzeptanz und Festpreisen vor. Auch neue Technologien wie autonome Fahrzeuge müssten in den Rechtsrahmen integriert werden. Robotaxis seien keine Bedrohung für das Taxi, sofern sie nach Regeln betrieben werden, die kommunale Steuerung, Tarife und Bediengebiete ermöglichen.

„Eine Reform ist dann modern, wenn sie neue Mobilität ermöglicht und zugleich fairen Wettbewerb organisiert“, erklärt Oppermann. „Dafür müssen wir nicht zurück auf Los. Wir müssen die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre nutzen: Instrumente schärfen, Zuständigkeiten klären, Kommunen handlungsfähiger machen und Plattformen endlich angemessen in die Pflicht nehmen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung des PBefG.“

Nach Auffassung des Bundesverbands können bereits wenige gezielte Änderungen die Wirkung des PBefG deutlich verbessern, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum geben und zugleich das Mobilitätsangebot für Fahrgäste stärken.