Das EuGH-Urteil „Prestige and Limousine“ vom 8. Juni 2023 wird immer wieder als mögliches Hindernis für die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) im Mietwagenverkehr angeführt. Ein ergänzendes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., von der Universität Jena kommt jedoch zu einem klaren Ergebnis: Das Urteil schafft keine neuen rechtlichen Hürden für die Einführung von MBE nach § 51a PBefG.

Im Auftrag des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. hat Prof. Knauff die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umfassend eingeordnet. Danach bestätigt der EuGH vielmehr, dass Eingriffe zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen zulässig sind – sofern sie nachvollziehbar begründet und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Genau darauf zielt § 51a PBefG ab.

Das Gutachten macht deutlich: Der EuGH lehnt nicht Mindesttarife oder andere tarifbezogene Regelungen ab, sondern ausschließlich pauschale und nicht ausreichend begründete Marktbeschränkungen. Behörden behalten damit weiterhin einen breiten Handlungsspielraum, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

Das ergänzende Gutachten von Prof. Knauff finden Sie hier: