Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. von der Universität Jena bestätigt: Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen können von den zuständigen Behörden rechtssicher eingeführt werden – sofern die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. erstellt und analysiert die Voraussetzungen des § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kommunen und Genehmigungsbehörden Mindesttarife zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses ausgestalten können.

Prof. Knauff kommt zu dem Ergebnis, dass den Behörden hierbei ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zusteht. Entscheidend sei insbesondere eine nachvollziehbare Analyse der örtlichen Verkehrssituation und der Auswirkungen von Dumpingpreisen im Mietwagenverkehr auf Taxi, ÖPNV und die Funktionsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems. Werden diese Grundlagen sauber dokumentiert und verhältnismäßige Regelungen getroffen, ist die Einführung von MBE rechtlich möglich und belastbar.

Das vollständige Gutachten von Prof. Knauff steht hier zum Download bereit: