Berlin. Den Beschluss des Verwaltungsgericht Köln zu Mindestpreisen kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.:

„Der Beschluss im Eilverfahren ist ein Rückschlag für den fairen Wettbewerb, die Freude der Plattformen aber dennoch verfrüht. Denn in der Hauptsache ist noch nichts entschieden. Spannend ist, dass wie schon in Essen reine Formalitäten zur gerichtlichen Beanstandung führen. Auch dieses Gericht äußert keine grundsätzlichen Zweifel an der Zulässigkeit von Mindestpreisen, erneut wurde auch die Höhe der Mindestbeförderungsentgelte nicht beanstandet.“

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen rechnet nun mit einer raschen Reaktion der Stadt: „Die Stadt Essen hat gezeigt, dass man in wenigen Wochen auf Hinweise vom Gericht reagieren und die Allgemeinverfügung rechtssicher reparieren kann. Wir erwarten, dass die Stadt Köln die schriftliche Begründung gründlich studieren wird und dann schnell reagiert: entweder mit Nachbesserungen oder mit weiteren Rechtsmitteln. Die große politische Unterstützung lässt uns trotz dieses Rückschlags zuversichtlich in die Zukunft blicken.“