Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat weitere 300 Mio. Euro zur Förderung neuer Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden zur Verfügung gestellt. Somit können ab sofort (Stand: 22.07.2021) wieder Zuschüsse in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden.
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- der Kauf einer neuen ladestation (z.B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- die Kosten für den Einbau und Anschluss der Ladestation, inkl. aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
Jetzt stellt sich nur die Frage: erfüllt die gewünsche Ladestation auch die Anforderungen zur Förderung? Das können Sie hier nachlesen. Wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – z.B. aus eigener Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger.
Wer wird gefördert?
Mit dem Zuschuss für Wohngebäude wird gefördert:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die Ladestationen gewerblich nutzen wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier.