Foto: Unsplashed/Nguyen Dang Hoang Nhu

Berlin. Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Entwurf für eine Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich vorgelegt. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht, die wir Ihnen als Anlage zu diesem Rundschreiben zur Kenntnis übersenden.

Im Mittelpunkt unserer Stellungnahme stehen zwei für das Taxi- und Mietwagengewerbe besonders relevante Themen:

  • die Zukunft der sogenannten „kleinen Fachkunde“ für Fahrerinnen und Fahrer von Taxi und Mietwagen,
  • sowie die aus Sicht des Bundesverbands notwendige Anpassung der Eichfrist für Taxameter an die reguläre Eichfrist von zwei Jahren.

Der Bundesverband spricht sich dafür aus, die Möglichkeit zur Einführung einer kleinen Fachkunde grundsätzlich zu erhalten und unterstützt die geplante Länderöffnungsklausel, regt jedoch zugleich weitergehende kommunale Gestaltungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus weisen wir auf die Notwendigkeit einer stärkeren länderübergreifenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden hin.

Nicht Bestandteil des Verordnungsentwurfs ist bislang die aus unserer Sicht sachgerechte Verlängerung der Eichfrist für Taxameter. Der Bundesverband hat deshalb angeregt, die bestehende Sonderregelung zu überprüfen und die allgemeine Eichfrist von zwei Jahren auch für Taxameter wiederherzustellen. Dies würde die Branche erheblich entlasten und zu mehr Wettbewerbsfairness beitragen.

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