Hamburg. Beim gemeinsamen Symposium „Taxi und Mietwagen“ von Bundesverband Taxi und Mietwagen und Deutschem Städtetag wurden die mit der Novelle 2021 neu eingeführten Instrumente beleuchtet. Im Publikum: Rund 85 Teilnehmer:innen ganz überwiegend von Genehmigungsbehörden in Städten und Landkreisen, von Kiel bis zum Bodenseekreis. Erstmals stellte in diesem Rahmen Prof. Dr. Matthias Knauff von der Universität Jena sein Gutachten zu Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen vor.

Unter der Überschrift „Städte lernen von Städten“ hatten die Veranstalter namhafte Referenten aus Theorie und Praxis
zusammengetrommelt. Schon im Grußwort von Ministerialdirektor Guido Zielke aus dem Bundesverkehrsministerium wurde deutlich: Die Regulierung von Taxi und Mietwagen ist kompliziert, das bundesweit geltende Personenbeförderungsgesetz gibt zwar den Rahmen vor, aber was konkret sinnvoll erscheint liegt weitgehend
in der Hand von Städten und Landkreisen.

Zum Thema Mindestbeförderungsentgelte stellte Jörg Kesselring von der Stadt Leipzig vor, wie die Mindestpreise dort schon in der Praxis angewendet werden. Anders bei den Themen Festpreise und Tarifkorridor: Hier fehlen in Deutschland bislang die Beispiele, auch wenn einige Städte in den Startlöchern stehen und noch im Verlauf des
Jahres mit ersten Regelungen zu rechnen ist. Hier half der Blick über die Landesgrenzen nach Österreich, von wo Angelika Xaver von der Stadt Wien sowie Christian Holzhauser von der Wirtschaftskammer berichten konnten, wie ein Tarifkorridor – in Österreich „Preisband“ genannt – in der Praxis funktioniert. Sie wurden flankiert von Vorträgen von Hermann Waldner, Vizepräsident des Bundesverbands, Dr. Hubertus Baumeister von der Kanzlei BBG, sowie Alexander Mönch, Präsident von FreeNow.

Mit großem Interesse verfolgten die Teilnehmer die Ausführungen von Prof. Dr. Matthias Knauff, der erstmals das von
ihm erstellte Gutachten zu Mindestbeförderungsentgelten präsentierte. In seinem Vortrag verband Knauff die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem ganz aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs und den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes. Unterm Strich kommt er zum Ergebnis, dass den Genehmigungsbehörden ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum bei der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten zukommt. Er betonte die Notwendigkeit, dass die Entscheidung fachlich fundiert,
begründet und dokumentiert ist und dass sie dem Ziel des Schutzes der öffentlichen Verkehrsinteressen in ihrer Gesamtheit dient. Dazu zählt auch, aber nicht nur, der Schutz der Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs.
Aufeinem Chart formulierte er es in einem spitzen Satz: „Wehret den Anfängen!“.

Taxi-Präsident Herwig Kollar sowie Vize-Präsident Hermann Waldner griffen diesen Appell direkt auf. Sie zeigten in ihren Vorträgen auf, welchen Umsatz ein Mietwagenbetrieb pro Stunde machen müsste, um Mindestlohn, Sozialversicherung und Steuern bezahlen zu können und unterstrichen damit nochmal die Notwendigkeit, dem Dumping-Wettbewerb einen Riegel vorzuschieben. Am Beispiel Berlin wurde deutlich, wie ein unfairer Wettbewerb zu einem Taxisterben und einem Wildwuchs an neuen und weitgehend unkontrollierten Fahrdiensten führen kann. Festpreise, Tarifkorridor und ein Mindesttarif für Mietwagen seien das Mindeste, was es braucht um weiter das Taxi als Teil des Mobilitätsangebots zu erhalten.

Eine ganz klare Vision beschrieben die Vorträge von Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg sowie Dirk Ritter, ebenfalls Stadt Hamburg. Die zeigten wie eine „gestaltende Verwaltung“ das Taxi als Teil des ÖPNV begreift, ihm unter der Überschrift „Zukunftstaxi“ einen Platz in der Mobilitätszukunft zuweist und konkrete Maßnahmen ergreift, um das Gewerbe im Sinne von Inklusivität und Elektrifizierung weiterzuentwickeln. Die Basis: Ein geordneter Gelegenheitsverkehr mit einer Behörde, die hinschaut und handelt.

Das neue Veranstaltungsformat des Bundesverbands und die Nachfrage der Teilnehmenden im Nachgang hat ganz klar gezeigt: Dies war nicht der letzte Austausch dieser Art, dessen war man sich einig.