Michael Oppermann: Statt Geld in Prozesse lieber in Verbesserung von Taxi-Dienstleistungen investieren

Düsseldorf/Berlin – Nach einer erneuten gerichtlichen Niederlage des Fahrdienstanbieters Uber und seiner Applikation Uber X verlangt das deutsche Taxi-Gewerbe endlich wirksame Schritte von den Behörden. „Die Zeit, in der Uber den Behörden auf der Nase rumtanzen kann, muss endlich ein Ende haben!“, sagte Taxi Düsseldorf-Chef Dennis Klusmeier. „Erneut hat ein Gericht Uber bescheinigt, dass der Dienst Uber X illegal ist. Vor dem Landgericht Düsseldorf sind entsprechende Entscheidungen auch schon in Köln, in München und vor dem Bundesgerichtshof gefallen. Wie lange will sich der Gesetzgeber noch vorführen lassen?“, fügte er hinzu. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, sagte nach dem Urteil: „Sämtliche bisher angerufenen Gerichte bis zum BGH haben die Rechtswidrigkeit der Uber-Dienste bestätigt. Wir erwarten nun, dass Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeber angesichts dieses erneuten Urteils endlich handeln. Es kann nicht sein, dass immer erst Gerichte entscheiden müssen. Das ist arbeits- und zeitaufwändig. Wir würden dieses Geld lieber in die weitere Verbesserung unserer Taxi-Dienstleistungen investieren.“

Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf hatte Uber dazu verurteilt, die App Uber X zur Vermittlung von Fahraufträgen nicht mehr einzusetzen, wenn diese Beförderung entgeltlich erfolgen. Es sei denn, der gesamte Preis für die Beförderung übersteige nicht die Betriebskosten der Fahrt, wie Treibstoff, Schmiermittel oder Wartung und Reinigung. Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vor, ersatzweise Ordnungshaft bis sechs Monate.

Taxi Düsseldorf hatte zuvor mit mehreren Schreiben Uber abgemahnt und Rechtsverstöße gegen die vom Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen nachgewiesen. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags müssen Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, sie haben vor der Fahrt vom Betriebssitz oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten.