Berlin. Mindestpreise für Mietwagen dienen nach Ansicht des Bundesverbands Taxi und Mietwagen dem Erhalt eines funktionsfähigen kommunalen Verkehrssystems mit Bussen, Bahnen und Taxis. Verbandsgeschäftsführer Michael Oppermann reagierte damit auf eine von Uber vorgelegte IW-Studie, wonach Mindestpreise ökonomisch wenig sinnvoll seien. Oppermann betonte: „Einzige Datenquelle der Untersuchung sind ungeprüfte Angaben von Uber, die vorne und hinten nicht stimmen. Recherchen von Journalisten sowie von kommunalen Behörden regelmäßig beauftragten Gutachtern haben mittlerweile ergeben, dass solche Daten oft erheblich gefälscht sind. Wenn die zugrundeliegenden Daten weder glaubwürdig noch öffentlich zugänglich sind, können die Untersuchungsergebnisse nicht aussagekräftig sein.“  

Zugleich unterstrich der Verband, dass Mindestpreise für Mietwagen auch dem Verbraucherschutz dienten. Bei hoher Nachfrage wie Wetterunbilden, nach Großveranstaltungen oder zum Jahresende müssten Verbraucher keine Wucherpreise der privaten Fahrdienste zahlen. Die Tarife blieben auch in einer solchen Situation stabil. „Der Bundesverband Taxi und Mietwagen unterstützt die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste, wie sie vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen ist und jetzt in mehreren Großstädten vorbereitet wird.“

Zudem lasse die Studie wesentliche Entwicklungen der letzten Jahre unberücksichtigt. Erstens gibt es heute kein Problem, ein Taxi via App zu bestellen. Zweitens besteht unter den App-Bestellungen selbstverständlich ein direkter Wettbewerb zwischen Taxi und anderen Fahrdiensten. Und drittens ist die Uber-App das beste Beispiel: Hier sieht der Fahrgast die Angebote Taxi und Mietwagen direkt nebeneinander. „Einziger Unterschied: Der Preis. Wer das Taxi stärken will, muss Dumping-Angebote verhindern“, unterstrich Oppermann. Derzeit müsse sich das Taxi mit behördlich festgelegten Tarifen in einem Wettbewerb mit Fahrdiensten wie Uber behaupten, die dieser Preisregulierung nicht unterworfen sind. „Da ein öffentliches Interesse an einem funktionsfähigen kommunalen Verkehrssystem zu verlässlichen Preisen besteht, muss Dumping-Angeboten, die dieses Angebot zerstören, mit Mindestpreisen ein Riegel vorgeschoben werden.“

Hier finden Sie die Hintergründe zur Uber-Studie und unsere Kommentierungen dazu:

Es wurden zwei Fragestellungen untersucht: 

  • Wirkung von Mindestbeförderungsentgelten
  • Wirtschaftlichkeit von Plattformmietwagen

Zentrale Behauptungen, in der Studie „Ergebnisse“ genannt, sind:

  • Durch Mindestbeförderungsentgelte steigen die Kosten für Bürger, das trifft insb. einkommensschwache Haushalte, warnt die Untersuchung.
  • Mindestpreise führen laut der Untersuchung zu einer Lohnsenkung der Fahrer, weil die Nachfrage zurückgeht.
  • Die Autoren haben „erhebliche Zweifel“, ob Mindestbeförderungsentgelte sich positiv auf die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes auswirken.
  • Uber-Mietwagen haben nach der Untersuchung eine Auslastung von rund 50 %und sind deshalb profitabel.
  • Uber-Mietwagenfirmen können ab 8 Fahrzeugen profitabel sein, darunter weist selbst die Uber-Untersuchung nach, dass plattformbasierte Mietwagen nicht profitabel sind. Je größer die Firmen, desto profitabler.

Die Achillesverse der Untersuchung ist offensichtlich: Die gesamte wissenschaftliche Arbeit ist interessengeleitet und einzige Datenquelle sind unhinterfragte Angaben von Uber. Nicht nur im Gewerbe, sondern mittlerweile auch bei den Genehmigungsbehörden ist aber bekannt, dass diese Daten regelmäßig erheblich gefälscht sind.

Dem Bundesverband lag die Untersuchung von IW Consult bereits vor Veröffentlichung vor. Gegenüber den Medien kommentiert der Bundesverband wie folgt:

  • Einzige Datenquelle der Untersuchung sind ungeprüfte Angaben von Uber, die vorne und hinten nicht stimmen. Recherchen des RBB haben ergeben, dass solche Daten oft erheblich gefälscht sind. Das ist auch das Ergebnis der von kommunalen Behörden regelmäßig beauftragten Gutachter. Wenn die zugrundeliegenden Daten weder glaubwürdig noch öffentlich zugänglich sind, können die Untersuchungsergebnisse nicht aussagekräftig sein.
  • Die Studie lässt wesentliche Entwicklungen der letzten Jahre unberücksichtigt. Erstens besteht heute kein Problem, ein Taxi via App zu bestellen. Zweitens besteht unter den App-Bestellungen selbstverständlich ein direkter Wettbewerb zwischen Taxi und anderen Fahrdiensten. Und drittens ist die Uber-App das beste Beispiel: Hier sieht der Fahrgast die Angebote Taxi und Mietwagen direkt nebeneinander. Einziger Unterschied: Der Preis. Wer das Taxi stärken will, muss Dumping-Angebote verhindern.
  • Derzeit muss sich das Taxi mit kommunal vorgegebenen Preisen in einem Wettbewerb mit Fahrdiensten wie Uber behaupten, die dieser Preisregulierung nicht unterworfen sind. Da ein öffentliches Interesse an einem funktionsfähigen kommunalen Verkehrssystem zu verlässlichen Preisen besteht, muss Dumping-Angeboten die dieses Angebot zerstören mit Mindestpreisen ein Riegel vorgeschoben werden.
  • Mindestpreise für Mietwagen dienen dem Erhalt eines funktionsfähigen kommunalen Verkehrssystems mit Bus, Bahn und Taxi. Das schützt die Verbraucher, weil zum plötzlichen Wolkenbruch dann nicht noch Wucherpreise der privaten Fahrdienste dazu kommen, sondern die Taxipreise wie alle ÖPNV-Preise auch in einer solchen Situation sprunghaft steigender Nachfrage stabil bleiben. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen unterstützt die Einführung von Mindestpreisen ausdrücklich, wie sie vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen ist und jetzt in mehreren Großstädten vorbereitet wird.
  • Die von Uber bei der Beratungsfirma beauftrage Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zusammenarbeit mit Uber selbst nach ihren eigenen Daten erst ab einer Unternehmensgröße von acht Fahrzeugen rechnen kann. Die überwiegende Mehrzahl der Mietwagenbetriebe in Deutschland ist aber kleiner. Also: Finger weg von der Uber-App.

Uber-Studie zum Download

Michael Oppermann, Geschäftsführer Bundesverband Taxi und Mietwagen, zur Uber-Studie