Berlin/Leipzig. Die Stadt Leipzig führt Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber ein. Das gab die Stadt in ihrem elektronischen Amtsblatt am 5. April 2025 bekannt. Für die Taxibranche begrüßt Bundesverbands-Geschäftsführer Michael Oppermann die Entscheidung: „Leipzig schützt sein Mobilitätssystem konsequent vor irregulären Dumping-Angeboten. Wir beglückwünschen die Stadt zu ihrem entschlossenen Handeln, das Modellcharakter entfalten wird. Wir fordern alle anderen Großstädte auf, dem Leipziger Beispiel zu folgen und Mindestpreise einzuführen, die ein Unterbieten des Taxitarifs wirksam verhindern.“
Die US-Plattform Uber gilt als ärgster Wettbewerber zum Taxigewerbe und setzt insbesondere auf die Verkehrsform „Mietwagen mit Fahrer“, für die die Taxi-Regeln nicht gelten. Für Taxis gilt ein kommunal festgelegter Taxitarif, sie sind verpflichtet jeden Auftrag anzunehmen und jederzeit ein Angebot aufrechtzuhalten – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. „Taxis sind Teil der Daseinsvorsorge und des ÖPNV – in dieser Rolle muss das Taxigewerbe geschützt werden vor Dumping-Angeboten von Uber & Co., die oft nur unter Umgehung wichtiger Regeln und unter Inkaufnahme von Sozialdumping und Schwarzarbeit möglich sind“, erklärt Oppermann. Und weiter: „Der Bundesgesetzgeber hat den Städten und Landkreisen ausdrücklich die Möglichkeit gegeben, Preisvorgaben auch für die Fahrdienste zu erlassen. Wir begrüßen, dass Leipzig von dieser Möglichkeit nun gebrauch macht.“ Vorbereitet wird die Einführung eines solchen Instruments aktuell auch in Hannover und Heidelberg, geprüft wird ebenfalls in den Metropolen Berlin und München.
Der neue Mindestpreis für Fahrdienste in Leipzig orientiert sich nunmehr am Taxitarif. Während bei der Fahrt nach Taxameter neben der Strecke auch die Zeit in die Preisbildung einfließt, gilt bei Mietwagen künftig der Streckentarif plus pauschal 12 Prozent Aufschlag. Die Stadt Leipzig war bereits im Oktober 2021 die erste Großstadt in Deutschland, die Mindestpreise eingeführt hatte. In einem bundesweit beachteten Prozess hatte das Verwaltungsgericht im Dezember letzten Jahres die Zulässigkeit der Mindestpreise bejaht, die konkrete Höhe jedoch beanstandet. Diese hatte sich damals am Tarif des örtlichen ÖPNV orientiert und im Ergebnis gerade auf sehr kurzen Strecken um bis zu 75 Prozent über dem Taxitarif gelegen. Mit dem nun gewählten Ansatz geht die Stadt auf die Einwände des Gerichts ein und orientiert die Preisvorgabe für Fahrdienste am Taxitarif.
Besonders hebt der Taxiverband auch die jetzt gewählte Art der Einführung der Mindestpreise in Leipzig hervor. Oppermann: „Die Mindestpreise kommen durch eine Allgemeinverfügung mit Anordnung des Sofortvollzugs. Damit gelten sie unmittelbar und auch für solche Unternehmen, die aus dem Umland in die Stadt einfahren und dort ihre Leistung anbieten wollen. Genau dieses Vorgehen ist anderen Städten zur Nachahmung dringend empfohlen.“
