BFH-Urteil vom 23.10.2012: Zoll darf Zentralendaten einsehen!

Der Bundesfinanzhof hat geklärt, in welchem Umfang eine Taxizentrale gegenüber der Zollverwaltung Auskunft über Fahrzeuge und Fahrer geben muss. Schwarzarbeit: Die Geschäftsunterlagen einer Taxizentrale, aus denen sich Umfang und Beschäftigungsdauer der Fahrer der angeschlossenen Taxiunternehmen ergibt, dürfen von der Zollverwaltung jedenfalls dann eingesehen und geprüft werden, wenn die klagende Taxigenossenschaft so vermittelt, dass jeder Fahrer [...]