Das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV beendet auch Ausnahmeregelungen vom Vermummungsverbot für Taxifahrer und stößt dabei auf massive Kritik. „Wenn Taxifahrer Maske tragen wollen, um sich und ihre Fahrgäste zu schützen, dann sollen sie das auch freiwillig weiter dürfen. Es braucht eine Klarstellung. Es ist absurd: Wir fahren Menschen zur Dialyse und Bestrahlung, die sind hoch gefährdet. Und dann darf der Fahrer keine Maske tragen? Das kann man doch niemandem erklären“, kritisierte Michael Oppermann. Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. Die Auslegung des Vermummungsverbots war schon während der Corona-Pandemie strittig. Da die Taxifahrer als Teil des ÖPNV aber einer Maskenpflicht unterlagen, konnte die Maske nicht als Verstoß gegen das Vermummungsverbot angesehen werden. Nunmehr entfällt die Verpflichtung und damit gilt erneut das Vermummungsverbot aus Paragraf 23 Absatz 4 StVO. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen argumentiert: Die Identität von Taxifahrern lässt sich auch mit freiwillig getragener Maske problemlos feststellen, weil Fahrer und Autos registriert sind. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht sollte ein freiwilliges Tragen möglich bleiben und rechtliche Klarheit hergestellt werden.
Maskenverbot