Bahnpartner

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist, stellvertretend für das gesamte Gewerbe, Partner der Deutschen Bahn AG. Unter anderem bei der Mitarbeitermobilität und im Störungsmanagement greift die Deutsche Bahn seit 2006 auf die flexiblen Lösungen des Taxi-Gewerbes zurück.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist für diese Leistungen Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner der Deutschen Bahn AG.

Als Bundesverband treiben wir die Digitalisierung der Taxigutscheine aktiv voran. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie digitale Taxigutscheine abrechnen können und welche Bedingungen gelten. Digitale Gutscheine haben in der rechten oberen Ecke einen QR-Code, der mit der Fahrer-App eingelesen werden kann. Analoge Gutscheine können nicht digital eingelesen werden.
Im Folgenden beschreiben wir die Verarbeitung von digitalen Gutscheinen (mit QR-Code). Wollen Sie einen analogen Gutschein (ohne QR-Code) abrechnen, finden Sie die passenden Hinweise unter nachfolgendem Link:

Analoger Gutschein (ohne QR-Code)? Weitere Infos

Digitaler Gutschein: So geht‘s


Digitaler Taxigutschein: Was ist zu tun? (für Fahrer:innen)

Liebe Taxifahrer:innen,
bitte fahren Sie die Gäste zu den angegebenen Zielen und beachten Sie dabei:

Der Gutscheinausdruck des digitalen Taxigutscheins dient lediglich der Information und zum Abruf des QR-Codes.

  • Zur elektronischen Autorisierung scannen Sie vor Fahrtantritt den aufgedruckten QR-Code oder geben Sie den Abrufcode manuell in Ihr Terminal ein.
  • Mit der Annahme des Gutscheins bestätigen Sie, dass Sie die Fahrt zum genannten Preis durchführen werden.
  • Die Fahrt ist unmittelbar nach Entgegennahme des Gutscheins durchzuführen.
  • Bitte fahren Sie erst dann los, wenn die angegebene Anzahl der Gäste vollständig ist.
  • Die Kostenerstattung gemäß Rahmenvertrag erfolgt über Ihre Taxizentrale oder ihren regionalen Abrechnungspartner, das Verfahren entspricht weitgehend dem Verfahren für Rechnungsfahrten. Eine Übersicht der Abrechnungspartner finden Sie hier.
  • Eine Abrechnung ohne elektronische Autorisierung vor Antritt der Fahrt ist ausschließlich über eine Taxi-Abrechnungszentrale innerhalb von 60 Tagen nach Erstellungsdatum gegen eine erhöhte Gebühr (10% des Bruttofahrpreises, mind. 15€) zulässig.
  • Eine Direkt-Abrechnung mit der Deutschen Bahn ist ausgeschlossen.Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre Taxizentrale oder ihr regionaler Abrechnungspartner.

Digitale Taxigutscheine digital annehmen: Machen Sie sich bereit (für Unternehmer)
Die analogen Taxi-Gutscheine werden Schritt für Schritt durch einen digitalen Gutschein ersetzt. Damit werden die Prozesse weiter optimiert und die Abrechnung vereinfacht. Damit Sie umfassend von den Vorteilen des neuen, digitalen Prozesses partizipieren können, sollten Sie die Gutscheine digital verarbeiten können. Wie das geht, erklären wir Ihnen in diesem Flyer.
Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung digitaler Taxigutscheine ohne elektronische Autorisierung vor Antritt der Fahrt ist ausschließlich über eine Taxi-Abrechnungszentrale innerhalb von 60 Tagen nach Erstellungsdatum gegen eine erhöhte Gebühr (10% des Bruttofahrpreises, mind. 15€) zulässig. Diese Gebühr können Sie vermeiden, in dem Sie eine entsprechende Fahrer-App einsetzen. Mehr dazu im Flyer.

Digitaler Gutschein angenommen: Hier finden Sie Ihren Abrechnungspartner
Wer digitale Taxigutscheine annehmen will oder bereits angenommen hat, braucht einen Abrechnungspartner. Deutschlandweit sind über 50 Taxizentralen Abrechnungspartner für die Gutscheine mit QR-Code. Für alle anderen haben wir ein flächendeckendes Netzwerk aus Regionalpartnern aufgebaut, die die Abrechnung für Sie übernehmen. Für jedes Bundesland und jeden Regierungsbezirk gibt es einen zuständigen Regionalpartner. Hier finden Sie Ihren Abrechnungspartner:

Karte Regionalpartner Bahntaxi
Liste aller Abrechnungspartner Bahntaxi
Häufige Fragen rund um das Bahntaxi (FAQ)

Bundesweit gültige Entgeltvereinbarung

Auch im mittlerweile fünften, im Frühjahr 2020 abgeschlossenen Rahmenvertrag, gibt es eine bundesweit gültige Entgeltvereinbarung für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes (Fahrten in Pflichtfahrgebieten werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes).

Der neue Preis gilt für den Zeitraum 1. März 2024 bis 29. Februar 2025. Er ist nicht an bestimmte Dieselpreise gekoppelt und auch Steuernachlässe („Tankrabatt“) werden nicht auf diesen Preis angerechnet.

Damit steigen die Netto-Preise um je 2 Cent beim Normal-Taxi und beim Großraum-Fahrzeug. Für den Vergleich mit anderen Rahmenverträgen der Branche ist zu beachten: 

  • es handelt sich um einen bundeseinheitlichen Vertrag
  • es handelt sich um Netto-Preise
  • die Preise beziehen sich auf die gefahren Kilometer (nicht nur die Besetzt-Kilometer)

Der Preis gilt einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten. Wichtig: Für digitale Gutscheine (mit QR-Code) gilt dann eine erhöhte Abrechnungsgebühr, wenn diese nicht ordnungsgemäß digital verarbeitet werden. Perspektivisch wird angestrebt, die gesamte Abrechnung digital umzusetzen.

                                                  Die ab dem 1. März 2024 gültigen Entgelte außerhalb des Pflichtfahrgebietes:

  • der Fahrpreis beträgt 1,06 Euro je gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif
  • mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 1,20 Euro pro gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr, bargeldlose Zahlung etc.) werden nicht berechnet.

Praktische Fragen

Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Fahrer-App und einen Abrechnungspartner. Wir haben für interessierte Unternehmer ein Infoblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen hierzu enthält. Das Infoblatt finden Sie hier.

Für die Abrechnung der digitalen Gutscheine erheben die Abrechnungszentralen eine Gebühr von maximal 5 Prozent.

Bitte wenden Sie sich unverzüglich an einen unserer Abrechnungspartner in Deutschland. Die Liste der regional zuständigen Abrechnungspartner finden Sie hier. Dieser kann ihre Daten aufnehmen und Sie im System anlegen. Die bereits erfolgte Fahrt kann binnen 60 Tagen ab der Beförderung von dem Abrechnungspartner reaktiviert und abgerechnet werden.

Das ist ärgerlich, aber nicht schlimm. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Abrechnungspartner. Dieser kann den Gutschein innerhalb von 60 Tagen ab der Beförderung reaktivieren und abrechnen.

Sie benötigen ein angeschlossenes Vermittlungssystem mit einer geeigneten Fahrer-App. Derzeit erfüllen diese Systeme die Voraussetzungen: fms/Austrosoft, GEFOS, Seibt&Straub, taxi.de, taxikomm24, MPC, SUE und Mikrotek.

Auf unserer Webseite steht eine Liste der regional zuständigen Abrechnungspartner bereit. Sie finden die Liste hier. Hier sind auch Kontaktdaten hinterlegt.

Die Aufkleber können Sie zu 10 Cent/Stück zzgl. Versand beim Bundesverband bestellen. Bitte schreiben Sie hierzu eine Mail mit allen erforderlichen Angaben an info@bundesverband.taxi. Die Mindestbestellmenge liegt aus organisatorischen Gründen bei 40 Stück.

Nein. Die Abrechnung digitaler Gutscheine erfolgt immer und ausschließlich über die Abrechnungspartner. Eine Liste aller Abrechnungspartner finden Sie hier.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass durch Sperrungen, Staus oder ähnliches, die zum Zeitpunkt der Gutscheinerstellung noch nicht bekannt waren, die Fahrt länger ist als kalkuliert. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungspartner.

Nein. Es wird nur der auf dem Gutschein angegebene Wert erstattet; sollte der Fahrgast zu einem anderen Ziel gebracht werden wollen und es entstehen hierdurch höhere Kosten, so sind diese individuell mit dem Fahrgast zu vereinbaren und abzurechnen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Abrechnungspartner. Bitte beachten Sie, dass die Kosten ohne entsprechende Belege nicht abgerechnet werden können.

Ihre Ansprechpartner für dieses Projekt sind Ihr System- und Technikpartner sowie Ihr Abrechnungspartner. Diese werden Ihnen weiterhelfen. 

Grundsätzliche Fragen

Die Deutsche Bahn erwartet eine deutschlandweit einheitliche digitale Bestellung und Abrechnung. Ähnliche Erwartungen haben auch andere Großkunden. Deshalb setzt das Gewerbe diesen Wunsch entsprechend um.  

Für Sie als Taxiunternehmer bzw. Taxizentrale ergibt sich der konkrete Vorteil, dass Sie die Gutscheine nicht mehr zur Abrechnung im Original einreichen und auch keine Rechnung mehr erstellen müssen. Außerdem erfolgt die Abrechnung deutlich schneller, die Gutscheine werden innerhalb von sieben Tagen an die Taxiabrechnungszentrale erstattet, die das Geld dann umgehend an die Taxiunternehmer weiterleitet.

Das steht noch nicht fest. Klar ist aber: Das kommt. Keine Digitalisierung ist keine Möglichkeit.

Bahntaxi meint Fahrten, bei denen der Fahrgast mit einem Gutschein der Deutschen Bahn ein Taxi nimmt und die im Nachgang als Gutschein-Fahrt abgerechnet werden. Das ist typischerweise bei Zugunregelmäßigkeiten der Fall sowie bei Fahrten für das Personal der Bahn.

TaBeA steht für Taxi Bestell- und Abrechnungssystem. Damit sind die digitale Bestellung und Abrechnung von Bahntaxi-Fahrten gemeint.

Bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets ist der Preis bereits vorab kalkuliert. Dabei wird auf Online-Kartenmaterial sowie auf Verkehrsinformationen zum Zeitpunkt der Bestellung zurückgegriffen. Grundsätzlich wird die kürzeste Strecke kalkuliert. Eine längere Strecke wird hinterlegt, wenn der Fahrgast dadurch eine deutliche Zeitersparnis hat. Vergütet werden die gefahrenen Kilometer (also regelmäßig Hin- und Rückfahrt). Bitte beachten Sie, dass der auf dem Gutschein ausgewiesene Betrag die Umsatzsteuer nicht enthält, der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer (19 Prozent bzw. 7 Prozent) also höher ausfällt.

Die Kalkulation basiert auf Online-Kartenmaterial sowie auf Verkehrsinformationen zum Zeitpunkt der Bestellung. Ganz ausschließen, dass sich zwischendurch etwas ändert, kann man nie. Wenn Sie den Eindruck haben, die Strecke wurde falsch berechnet, wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungspartner.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist Rahmenvertragspartner der Deutschen Bahn. Er verhandelt Preise und Konditionen und ist gemeinsam mit seinen Partnern für die Digitalisierung der Prozesse verantwortlich. Für konkrete Fragen zu Ihrer Abrechnung sind Ihr Technik- und Systemanbieter sowie Ihr Abrechnungspartner erste Ansprechpartner.