Die Stadt Leipzig hat im Rahmen der Umsetzung des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zwei Verwaltungsrichtlinien erlassen, die einerseits die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten im gebündelten Bedarfsverkehr sowie im Verkehr mit Mietwagen regelt und andererseits die Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Gelegenheitsverkehr umzusetzen beansprucht. Damit nimmt die Stadt Leipzig eine Vorreiterrolle ein und zeigt, dass die durch das PBefG neu gewonnene Verantwortung angenommen wird und Steuerungsinstrumente zur Regulierung des Gelegenheitsverkehrs genutzt werden.
Jedoch sorgten die Vorstöße nicht überall für Freude. Denn zentrale Aspekte, die vor allem den Umstieg des Gewerbes auf E-Mobilität betreffen, weisen handwerkliche Fehler auf und stehen rechtlich auf wackligen Beinen. Dies wurde in der vergangenen Woche nachdrücklich vom Leipziger Taxi- und Mietwagengewerbe adressiert und entsprechende Nachschärfungen gefordert. Auch die Leipziger CDU-Fraktion nahm dies zum Anlass, zentrale Knackpunkte der Verwaltungsrichtlinie im Rahmen einer Anfrage an die Stadt Leipzig zu thematisieren.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. begrüßt ausdrücklich, dass die Stadt Leipzig Verantwortung übernommen hat und im Rahmen ihres Antwortschreibens auf die Anfragen der CDU-Fraktion einerseits den Willen zur Nachschärfung der Verwaltungsrichtlinie signalisiert hat und andererseits kurzfristig in den Dialog mit Vertretern des Taxigewerbes vor Ort treten will, um entsprechende Irritationen aus der Welt zu schaffen. Der Bundesverband ist überzeugt, dass durch einen engen Austausch zwischen Gewerbe und Verwaltung der Transformationsprozess im Taxi und Mietwagen zur Erfolgsgeschichte werden kann.