Der Referentenentwurf zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat am 16. Dezember 2020 wie erwartet das Bundeskabinett passiert. Damit handelt es sich um eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung und die parlamentarische Befassung beginnt. Aufgrund überlagernder Ereignisse fand die PBefG-Novelle nur wenig mediale Berücksichtigung. Wo sie aufgegriffen wurde, wird auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen zitiert – exemplarisch sei auf den Beitrag im Handelsblatt verwiesen.

In der Stellungnahme des Bundesverbands heißt es:

Es wäre Aufgabe der Politik, das Taxi als Teil des ÖPNV zu stärken und ihm einen modernen, verbraucherfreundlichen Rahmen zu geben. Der Entwurf des Verkehrsministers lässt aber die zentralen Probleme der Mobilität von morgen ungelöst. Weder ist der Entwurf geeignet, im ländlichen Raum die Unterversorgung mit Mobilitätsangeboten jenseits des eigenen Autos aufzulösen, noch wird es auf dieser Grundlage gelingen, dem Wildwuchs an Dumpingverkehren in Großstädten Herr zu werden. Hier besteht erheblicher Korrekturbedarf. Taxi-Kunden haben einen Anspruch auf verlässliche Preise. Wir können die Preise heute technisch problemlos im Vorhinein ermitteln, aber es fehlt weiterhin die rechtliche Grundlage dafür. Und auch die Abgrenzung der Verkehrsformen ist unzureichend und vor allem kaum kontrollierbar. Eine optionale Vorbestellfrist für Mietwagen von Uber & Co. wäre die Lösung, fehlt aber im Entwurf. Da muss dringend nachgebessert werden. Dafür sollte das Gesetzgebungsverfahren genutzt werden.“

Der im Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf ist weitgehend identisch mit der Version, zu der u.a. der Bundesverband bereits schriftlich umfassend Stellung genommen hatte. Die Änderungen zwischen den Versionen sind ganz überwiegend formaler Natur. Auf die Stellungnahmen zur Sache wurde soweit ersichtlich in diesem Schritt nicht näher eingegangen. Hierauf wird im Rahmen der parlamentarischen Befassung erneut zurückzukommen sein.