[Ratgeber]
Wie dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. nun gehäuft mitgeteilt wurde, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Unternehmern, Krankenkassen und Patienten bei der Frage der Kostenübernahme aufgrund fehlender Genehmigung. So haben Krankenkassen gehäuft Kostenübernahmen aus dem o.g. Grund abgelehnt und den Patienten empfohlen die Rechnung des Unternehmers nicht zu bezahlen, da der Unternehmer kein Recht hätte, dem Patienten die Kosten in Rechnung zu stellen – denn: Transportschein angenommen. Muss der Unternehmer dann die Kosten tagen? Nein, nicht wenn eine Quittung mit folgendem o.ä. Text nachgewiesen werden kann:
“Mir ist bekannt das Krankenfahrten genehmigt werden müssen. Sollte(n) die von mir in Anspruch genommene(n) Fahrt(en) von dem auf der Verordnung genannten Kostenträger nicht oder nicht vollständig übernommen werden, geht die Rechnung über den nicht ausgeglichenen Betrag zu meinen Lasten und ist mit einer Frist von acht Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eventuelle eigene Ansprüche gegen meinen Kostenträger bleiben hiervon unberührt.”
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt Unternehmern deshalb, sich stets eine solche Quittung unterschreiben zu lassen – sie kann verhindern, dass Unternehmer auf den Fahrtkosten sitzen bleiben.