Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum verläuft in der EU eher schleppend (s. Entwurf S. 19). Für Deutschland mag das nur in Teilen zutreffen, da insgesamt 21,5% aller öffentlichen Ladepunkte hier zulande zu finden sind. Da Ladeinfrastruktur jedoch kein “Einzelsport” ist, sondern Teamgeist erfordert, muss im EU-Vergleich noch deutlich nachgelegt werden (70% aller öffentlichen Ladepunkte fallen auf die Länder Deutschland, Frankreich und die Niederlande), um die Ziele des EU-Green Deals zu erreichen – eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2025!
Als wesentliches Instrument, um aus dem Aufbau von Ladeinfrastruktur doch noch ein “Mannschaftssport” zu machen, wird nun die von der EU-Kommission geplante AFIR-Verordnung gehandelt (“Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe”). Ziel der Verordnung ist es im ersten Schritt, die aktuell geltende Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und eine neue Verordnung einzuführen. Dies ist eine scheinbar formale, aber wichtige Veränderung, da eine Verordnung, anders als eine Richtlinie in der EU-Gesetzgebung eine verpflichtende Umsetzung seitens der EU-Mitgliedstaaten bedeutet und keinen Spielraum für länderspezifische Anpassungen bietet.
Was schlägt der Entwurf der AFIR-Verordnung konkret vor?
- mindestens alle 60 Kilometer in alle Fahrtrichtungen eine Ladestation im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)
- Verfügbarkeit von mindestens einem Kilowatt (kW) Ladekapazität pro neuzugelassenem E-Fahrzeug, für Hybride 0,66 Kw
- Einrichtung einer ausreichenden Zahl an Ladeinfrastruktur an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs: u.a. Bahnhöfe, Flughäfen
- Ausgeglichenerer Ausbau von Ladeinfrastruktur im EU-Vergleich für mehr Akzeptanz
Was bedeutet die Richtlinie für das Taxi- und Mietwagengewerbe?
Aus Sicht des Gewerbes ist die Implementierung einer Verordnung über öffentliche Ladeinfrastruktur grundsätzlich zu begrüßen, da sie dem Henne-Ei-Problem entgegnet und eine Grundlage dafür schafft, den Kolleginnen und Kollegen ausreichend öffentliche Ladeinfrastruktur für die Alltagspraxis zur Verfügung zu stellen. Vor allem denjenigen Unternehmerinnen und Unternehmern, die als Solo-Selbstständige tätig sind und über keinen eigenen Betriebshof mit der Möglichkeit zur Installation von Ladeinfrastruktur verfügen.
Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission befindet sich jedoch noch im Entwurf-Status. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. sieht deshalb an einigen Stellen des Vorschlags noch Verbesserungspotential zugusten des Gewerbes. Dieses Potential wird der Bundesverband noch im Dezember gegenüber der EU-Kommission platzieren.
Hierzu gehören u.a. die Forderungen:
- Konkretisierung der Definition von Haltestellen, so dass ebenfalls Taxihalteplätze Eingang in die Definition finden
- Einrichtung eines obligatorischen Informationssystems über die Verfügbarkeit von Auflade-/Tankstellen, voraussichtliche Wartezeiten und sichere, integrative Zahlungssysteme
- Stärkung der Bedeutung von gewerblichen Flotten:Angesichts ihrer besonderen Rolle in der Gesellschaft sollten für gewerblich genutzte Fahrzeuge spezielle Lade- und Tankstellen zur Verfügung stehen, die nicht in Konkurrenz zu privaten Personenkraftwagen stehen sollten (u.a. Taxi-Ladehubs)
- Forderung nach Unterstützung von Betreibern bei Aufbau notwendiger Ladeinfrastruktur. Denn: die in der AFIR implizierte Abwälzung der gesamten Investitionsverantwortung auf den privaten Sektor beruht auf der falschen Annahme, dass sich die Betreiber dies generell leisten können (z.B. hoher Anteil von Soloselbstständigen im Gewerbe)