Ein vereinter Appell der Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Pooling-Anbieter

Eine Welt im Wandel muss auch Mobilität neu denken. Immer größere digitale Möglichkeiten führen zu neuen Geschäftsmodellen, Mobilität wird vielfältiger und etablierte Angebote entwickeln sich weiter. Gleichzeitig steht die Welt vor immensen Herausforderungen und Unsicherheiten – nicht zuletzt aktuell durch die CoronaPandemie. Gerade jetzt braucht die Mobilitätsbranche daher Planungssicherheit und Stabilität, wenigstens auf der regulatorischen Seite. Das heißt: Die PBefG-Novelle muss noch in dieser Legislaturperiode gelingen!

Ziel der PBefG-Novelle muss es sein, Innovationen zielgerichtet und nachhaltig in den Dienst von Verkehrswende und Daseinsvorsorge zu stellen und dabei auch soziale Fragen nicht aus den Augen zu verlieren. Es gilt neue Chancen zu eröffnen, aber auch Fehlentwicklungen zu korrigieren. Auf die Herausforderungen unserer Zeit wollen wir – die Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Pooling-Anbieter in Deutschland – eine Antwort in der Tradition des europäischen Sozial- und Rechtsstaats geben: Wir treten ein für ein kooperatives Miteinander und für eine bessere Mobilität für die Menschen. Wir sind der Überzeugung: Moderne Mobilität braucht nachhaltige Innovation und ein geordnetes Miteinander.

Gemeinsam fordern wir:
1. Klare Strukturen schaffen
Die PBefG-Novelle muss die Ordnung im Mobilitätsmarkt neu herstellen. Hierfür ist die bewährte regulatorische Struktur grundsätzlich fortzuführen und sinnvoll zu ergänzen. Klare Abgrenzungskriterien der verschiedenen Verkehrsformen sind unerlässlich. Das modernisierte Taxi sichert die individuelle und sofortige Beförderung von A nach B, Pooling bündelt bedarfsorientierte Mobilitätswünsche und der Mietwagen bietet individuelle und spezifische Lösungen für vorbestellte Fahrten.

2. Pooling rechtssicher zulassen
Pooling muss im PBefG rechtssicher anerkannt werden. Poolingverkehre sollten sowohl privatwirtschaftlich als eigener Tatbestand als auch
gemeinwirtschaftlich im Rahmen des ÖPNV erbracht werden können. Der gesetzliche Rahmen sollte insbesondere Poolingverkehre zulassen und als wichtigen Baustein der Verkehrswende anerkennen, die nachweislich eine verkehrsentlastende Wirkung haben oder die Anbindung unterversorgter Gebiete verbessern. Die verkehrsentlastende Wirkung wird durch eine Poolingquote sichergestellt.

3. Vorbestellfrist für Mietwagen einführen
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ad-hoc verfügbare taxiähnliche Verkehre durch großstädtische Mietwagen den im Sinne der
öffentlichen Interessen agierenden Verkehren durch ruinösen Wettbewerb die Grundlage entziehen. Dies konterkariert die Ziele der Verkehrswende. Um diese Verkehre zurückzudrängen, muss zusätzlich zur wirksamen Durchsetzung der Rückkehrpflicht eine Vorbestellfrist für die Bestellung von Mietwagen in der Großstadt eingeführt werden. Diese wirksame Maßnahme schützt auch die Verkehrsform des Mietwagens nach §49 PBefG und erlaubt ihr, das klassische Geschäftsfeld – die exklusive individuelle Beförderung auf Vorbestellung weiterhin zu bedienen.

4. Die Kommunen stärken
Das PBefG muss den Kommunen zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben, um das Mobilitätsangebot vor Ort im Sinne des öffentlichen
Verkehrsinteresses zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Festsetzung von Tarifen bzw. Tarifkorridoren, Poolingquote, Vorgaben hinsichtlich Fahrzeugemissionen und der Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Damit diese Steuerungsmöglichkeiten ihre Wirkung tatsächlich auch entfalten können, brauchen die Kommunen ausreichenden Zugriff, um die Einhaltung aller Vorgaben zu kontrollieren.

5. Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt stellen
Faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer sowie die Umwelt- und Verkehrswirkung müssen im PBefG als legitime Ziele des Gesetzes anerkannt werden. Ein gut umgesetztes PBefG schafft die Voraussetzung dafür, die Mobilität der Bevölkerung zu verbessern und
gleichzeitig Verkehr und Umwelteinwirkungen zu reduzieren.

Wir appellieren an die Politik, mit der Novelle des Personenbeförderungsrechts in diesem
Sinne dringend noch in dieser Legislaturperiode eine neue Mobilitätsordnung zu schaffen,
die Innovation zulässt und Mobilität so ordnet, dass sie den Menschen dient.