Brüssel. Der Rat der Europäischen Arbeits- und Sozialminister hat gestern doch noch für eine Europäische Richtlinie zur Plattformarbeit votiert. Nach wochenlangen Verzögerungen ist es der belgischen Ratspräsidentschaft gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Für eine solche Richtlinie mit Augenmaß hatte sich unter anderem auch der Bundesverband mit seinen internationalen Organisationen stark gemacht.

Die Einigung kommentierte unser Geschäftsführer Michael Oppermann für die Presse:
„Das war sprichwörtlich ein Erfolg in der letzten Minute der Nach-spielzeit. Dies ist ein guter Tag für unsere Fahrerinnen und Fahrer, für fairen Wettbewerb und für die Europäische Union. Wir begrüßen, dass sich am Ende doch noch eine Mehrheit für Regeln und gegen die Ausbeutung durch Plattformen gefunden hat. Die Europäische Union stellt sich damit auf die Seite der Fahrerinnen und Fahrer, fordert faire Arbeitsverhältnisse ein und verteidigt die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft. Ungebremstem Plattformkapitalismus stellt sie sich entgegen. Wir danken allen Kräften in der Europäischen Union, die diesen Erfolg möglich gemacht haben.“

Michael Oppermann hatte am späten Nachmittag bereits Gelegenheit mit dem Europa-Abgeordneten Dennis Radtke zu telefonieren und ihm zum Erfolg zu gratulieren. Mit ihm hatte der Bundesverband eng zusammengearbeitet.

Interessant: Deutschland und Frankreich mussten für die Einigung überstimmt werden. Für Deutschland begrüßte Arbeitsmi-nister Heil im Nachgang die Einigung, musste sich aber selbst in der Abstimmung enthalten, da sich die deutsche Ampel-Koalition in der Frage der Plattformarbeit nicht einigen konnte.

Für den deutschen Taxi- und Mietwagen-Markt wird die Richtlinie nicht unmittelbar dramatische Veränderungen oder Verbesserungen bringen, weil hierzulande die Fahrer der Plattformen typischerweise nicht als Solo-Selbständige, sondern als angestellte Fahrer unterwegs sind. Dennoch bildet die Richtline eine wichtige Brandmauer, damit Uber & Co. ihr Geschäftsmodell mit selbstausbeutenden (Schein-)Selbständigen gar nicht erst ausrollen kann. Insgesamt wird das Geschäft mit der Ausbeutung für Plattformen wie Uber in Europa damit schwerer.

Ein Erfolg für das Taxi ist auch, dass der Text ausdrücklich zwischen traditionellen Formen der Vermittlung und Plattformarbeit unterscheidet. Damit wird anerkannt, dass selbstfahrende Taxiunternehmer keine Scheinselbständigen sind. Auch das war wichtig im Verfahren klarzustellen und ist gelungen.