München/Heidelberg. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat heute mit den Stimmen von SPD und CSU gegen die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von Mindestpreisen gestimmt. Angenommen wurde nun ein Antrag, aus dem zuvor sein wesentlicher Inhalt – die Einführung der Mindestpreise – gestrichen wurde.

Der Beschluss von München fordert die Verwaltung nun lediglich auf, mit „den Plattformbetreibern“ eine Vereinbarung abzuschließen, die neben einem Mindestpreis auch einen Maximalpreis vorsieht. Weiter heißt es „Zudem ist die Festlegung von Mindesthonoraren im Rahmen der Vereinbarung zu prüfen.“ Weder erfolgt eine inhaltliche Begründung noch eine juristische Prüfung, was dann auch im Stadtrat für entsprechende Kritik und Fragen sorgte.

Schließlich erweckt der Antrag den Eindruck einer Fristsetzung: „Sollte diese Vereinbarung von einem der Plattformbetreiber nicht bis zum 30.6.2026 unterzeichnet werden, so wird diese Vorlage zum Mindestpreis erneut in den Stadtrat eingebracht“. Eine wirkliche Frist ist das indes nicht, denn in der Zwischenzeit finden in Bayern Kommunalwahlen statt, der Stadtrat wird also nicht mehr der gleiche sein. Und schließlich ist die Wiedereinbringung einer zahnlosen Vorlage denkbar ungeeignet, um als starke Drohung glaubwürdig zu sein.

Unterm Strich bedeutet das: Keine Mindestpreise in München. „In München haben wir ein politisches Schmierentheater gesehen, das seines Gleichen sucht. Uber führt Regie und Dieter Reiter geht in der Rolle des Kaspers vollständig auf“, kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands. Bis zuletzt hatte der Bundesverband im engen Schulterschluss mit den Gewerbevertretungen vor Ort alles versucht, eine Entscheidung für Mindestpreise herbeizuführen. Oppermann war am Dienstag selbst in München vor Ort, um die Solidarität des Bundesverbands auszudrücken.

Für andere Städte interessant ist dieser Aspekt der Münchner Diskussion: Zu keinem Zeitpunkt wurden rechtliche Unsicherheiten oder fehlende Rechtssicherheit in der kontroversen und auch durchaus emotional geführten Diskussion vorgebracht. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit war in München klar mit „ja“ beantwortet. München dürfte Mindestpreise einführen, aber der Oberbürgermeister (und seine Fraktion) will es nicht.

Deutlich positiver ist die Entwicklung in Heidelberg. Die 160.000-Einwohner-Stadt in Baden-Württemberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen und zum 1. August treten die Mindestbeförderungsentgelte in Kraft. „Die Allgemeinverfügung, vor allem aber auch ihre fundierte Begründung, ist wirklich lesenswert. Ausdrücklich und intensiv setzt sich der Text mit dem Geschäftsmodell von Uber auseinander und mit den Auswirkungen, die dies auf die öffentlichen Verkehrsinteressen in Heidelberg hat. Jede Stadt, in der Uber heute aktiv ist oder in der Uber in Zukunft aktiv werden könne, sollte sich das vor Augen führen“, lobt Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbands. Lesenswert ist darüber hinaus auch das der Entscheidung zu Grunde liegende Gutachten von Linne + Krause. Es hat eine Zusammenfassung, die durchaus geeignet ist, auch in anderen Städten für Aufsehen zu sorgen.

Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg

Gutachten im Auftrag der Stadt Heidelberg