Berlin. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am Mittwoch und Donnerstag erneut mit der sogenannten „kleinen Fachkunde“ befasst. Der Vorschlag der Arbeitsebene, die Fachkundeprüfung für Fahrerinnen und Fahrer im Gelegenheitsverkehr ersatzlos zu streichen, war vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. öffentlich kritisiert worden. Nun haben die Verkehrsministerinnen und -minister einen Kompromiss beschlossen: Die kleine Fachkunde bleibt bestehen – allerdings wird die bisherige „Muss“-Regelung in eine „Kann“-Regelung umgewandelt.
Damit soll künftig jedes Bundesland eigenständig entscheiden können, ob für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins (P-Schein) eine kleine Fachkundeprüfung erforderlich ist. Es gilt als wahrscheinlich, dass insbesondere Berlin und Hamburg eine entsprechende Pflichtprüfung einführen werden. Ob größere Flächenländer eine Differenzierung zwischen städtischen und ländlichen Räumen vornehmen, ist derzeit noch offen.
Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V., begrüßt die Entscheidung: „Qualität und Qualifikation des Fahrpersonals sind keine Nebensache. Deshalb freue ich mich, dass sich die Verkehrsminister den Argumenten des Bundesverbands nun doch teilweise angeschlossen haben.“
Mit der Länderöffnungsklausel wird die Verantwortung für die Umsetzung nun dezentralisiert. Der Bundesverband wird die Ausgestaltung gemeinsam mit seinen Landesverbänden in den Ländern aufmerksam begleiten und sich weiterhin für einheitliche Mindeststandards im Personenbeförderungsgewerbe einsetzen.