Berlin – Die zum 1. September in München startenden Taxi-Festpreise können nach Ansicht des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. ein Modell für ganz Deutschland sein. „Wir würden damit drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Erstens wissen Verbraucher vor Fahrtantritt, was sie am Ziel zahlen müssen. Zweitens kann der Konkurrenzdruck gegenüber taxiähnlicher Mobilität wie Uber gemindert werden. Und drittens bleiben Fahrgästen höhere Preise durch Staus erspart“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Verbandes. „Das Taxi ist Teil des ÖPNV. Das heißt, wir machen die Preise nicht selber, die Stadt oder der Landkreis geben die Tarife vor.“

In Deutschland gibt es über 800 verschiedene Tarifgebiete, die von kommunalen Gremien festgelegt werden. Dies können seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, die im Sommer 2021 in Kraft trat, auch Festpreise sein. „Klar ist aber auch: Es darf nicht beim Festpreis im Taxi bleiben. Für einen fairen Wettbewerb müssen auch Mindestpreise für Mietwagen festgelegt werden, die sich am Taxitarif orientieren. Nur so kann es einen wirklich fairen Wettbewerb geben“, unterstrich Oppermann. München macht nun als erste Stadt Deutschlands Gebrauch von den neuen Möglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes. In Münchner Taxen kann bei der Vorbestellung über eine Taxi-App oder eine der Taxizentralen der Festpreis vereinbart werden. Die Fahrpreisermittlung durch Taxameter ist parallel weiter möglich. „Fahrgäste müssen daher keine Angst vor höheren Preisen im stockenden Innenstadtverkehr haben, sondern können sich ganz entspannt zurücklehnen“, betonte Oppermann.