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Auf Vorlage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai die Verordnung zum Autonomen Fahren. Geregelt wird der Betrieb von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion sowie Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt wird.

Mobilität ist im stetigen Wandel. Autonomes Fahren bildet hierbei eine Form der zukünftigen Fortbewegung ab und beinhaltet ein enormes Potenzial.

Konkret bedeutet dies:

  • die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahr-zeuge mit autonomen Fahrfunktionen;
  • die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen;
  • ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs;
  • detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten;
  • neue Erprobungsregelungen;
  • Ordnungswidrigkeiten und
  • in seinem Anhang detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Neben den technischen Vorschriften ist Kern der Rechtsverordnung die Regelung des Verfahrens über die Zulassung.