Die Einführung einer TSE-Pflicht in Taxametern zum Januar 2024 hat das Gewerbe nicht grundlos aufgeschreckt. Im Anwendungserlass §146a AEAO des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass bis zum Anfang kommenden Jahres die Taxameter umgerüstet sein müssen. Ein Unterfangen, dass weder das Gewerbe mit seinen 50.000 Taxen schafft noch die Technikanbieter HALE und Semitron – von den Kapazitäten der Werkstätten und Eichämter ganz zu schweigen.
In einem persönlichen Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) macht sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. nun dafür stark, diese Frist konzilianter auszulegen, um dem Taxigewerbe die Möglichkeit zu geben, wirklich umrüsten zu können und auch wei-terhin legal die gefahrenen Routen abzurechnen.
Darüber hinaus fordern wir, die TSE-Pflicht nicht einseitig für das Taxameter einzuführen. Denn: Technisch liegen alle Voraussetzungen dafür vor, den Wegstreckenzähler in Mietwagen ebenfalls in den Anwendungserlass mit aufzunehmen und seine zeitliche Anwendung zu terminieren.