Bereits am 16. April 2020 twitterte das Bundesverkehrsministerium (BMVI), dass es zum Schutze der Fahrgäste und der Fahrer/innen den Einbau von Trenneinrichtungen in Taxen fördern wolle. Nach weiteren anschließenden Gesprächen des Bundesverbands Taxi und Mietwagen ist es nun offiziell: das BMVI fördert ab sofort im Rahmen eines Sonderförderprogramms die Materialbeschaffung sowie die anfallenden Einbaukosten für Taxi- und Mietwagen-Trenneinrichtungen. Konkret gelten dabei u.a. folgende Förderbedingungen:
• Förderlaufzeit: 19. Mai 2020 bis 31. August 2020
• Antragsberechtigt sind Taxi- und Mietwagen-Unternehmer, die im Besitz einer Genehmigungsurkunde gem. § 17 PBefG sind
• Die elektronische Antragsstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
• Gefördert wird der Einbau von Trenneinrichtungen bis zu einer Höhe von 400 Euro pro Fahrzeug und max. 30 Fahrzeuge pro Unternehmen. Kosten werden zu 100 Prozent bis zur Höchstgrenze gefördert.
• Insgesamt stehen Fördermittel in einer Gesamthöhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung, die je nach Nachfrage um weitere 500.000 Euro erhöht werden können.
• Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich (Anreizförderung)
Informationen zu den technischen Anforderungen an Einbauten sowie sonstige Details finden Sie hier sowie in der Förderrichtlinie.