Zwar ist der politische Prozess rund um die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) formell abgeschlossen, doch die Arbeit ist damit längst nicht getan. Die Verantwortung zur Umsetzung der neuen Möglichkeiten liegt nun bei den Genehmigungsbehörden und wurde somit von der Bundes- auf die Länderebene verlagert. Um die Chancen des neuen PBefG in den Praxisalltag zu übersetzen, gilt es nun, vor Ort auf die Genehmigungsbehörden zuzugehen, Gespräche zu führen und die neuen Steuerungsmöglichkeiten zu erörtern. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die gesetzlich errungenen Möglichkeiten zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs in die Tat umzusetzen. Nur durch ein entsprechendes Engagement vor Ort kann das Taxi in Zukunft vom neuen PBefG profitieren.

Zur Unterstützung unserer Mitglieder wie auch zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden, bei ihrer nicht leichten Aufgabe zur Ordnung des Mobilitätsmarktes vor Ort, hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. einen umfangreichen Leitfaden für den Umgang mit dem neuen PBefG in der Verwaltungspraxis erarbeitet, den wir Ihnen hier zur Verfügung stellen möchten. Ziel des Leitfadens ist es, Klarheit zu schaffen und die gesetzlichen Ausführungen für den Praxisalltag mit Leben zu füllen. Dabei ist der Leitfaden als lebendes Produkt zu begreifen, den wir von Zeit zu Zeit anpassen und aktualisieren werden. Denn manche Klarheit, soviel ist sicher, wird erst vor Gericht geschaffen.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. appelliert an all seine Mitglieder, den Leitfaden als Anlass zu nehmen, sehr zeitnah auf die Genehmigungsbehörden vor Ort zuzugehen und gemeinsam die neuen Möglichkeiten zu erörtern.

Zum Leitfaden!