
Berlin. In seiner heutigen Sitzung hat das Plenum des Abgeordnetenhauses Berlin dem Dringlichkeitsantrag „Das Berliner Taxigewerbe in seiner Existenz und Funktionsfähigkeit als Teil der Daseinsvorsorge sichern“ zugestimmt. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßt das klare Votum, bei dem alle Fraktionen geschlossen dem Antrag zustimmten. Hermann Waldner, Vizepräsident des Bundesverbands und Präsident des größten Berliner Gewerbeverbands – Taxi Deutschland e.V.: „Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Abgeordneten klar: Illegalen Mietwagen-Machenschaften auf den Straßen der Hauptstadt wollen sie mit aller Kraft das Handwerk legen – das Taxigewerbe wollen sie durch fairen Wettbewerb als Teil der Daseinsvorsorge schützen. Das ist wichtiger politischer Rückhalt für die Behörde und ein starkes Signal in das Gewerbe, das auch über Berlin hinaus Beachtung finden wird.“
Beschlossen wurde ein insgesamt 15 Punkte starker umfassender Maßnahmenplan der die Behörden und ihre Zusammenarbeit stärkt, strukturierte Kontrollen auch in Verbundeinsätzen ermöglicht, Plausibilitätsprüfungen bereits vorab (Hamburger Modell) vorsieht und ein Transparenzregister einführen wird. Ebenfalls gefordert ist die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr. Dieses ist zu prüfen und bei Wettbewerbsverzerrungen oder einer Störung des öffentlichen Verkehrsinteresses einzuführen, wie es im Beschluss heißt. Waldner: „Dem fraktionsübergreifenden Rückhalt für Mindestpreise müssen nun schnell Taten folgen. Ein Taxigewerbe mit seinen regulierten Preisen kann nur dann in Zukunft bestehen, wenn auch die Mietwagenpreise zumindest so weit reguliert werden, dass Dumping-Wettbewerb zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer und der Sicherheit der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Das Taxigewerbe stellt sich dem Wettbewerb, aber fair muss er sein.“
Die Einführung von Mindestpreisen sieht das Gesetz vor und wurde Ende 2024 vom Verwaltungsgericht Leipzig für zulässig erklärt. Ein verkehrsökonomisches Gutachten von IGES Mobility hatte ebenfalls ergeben, dass für die Sicherung der langfristigen Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen unerlässlich ist. „Infolge der Markteintritte von großen Fahrdienst-Plattformen haben sich in Deutschland die zuvor ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe deutlich verschoben. In unserem Gutachten konnten wir zeigen, dass Mindestpreise für Fahrdienste in dieser Situation geeignet und erforderlich sind, wenn das Taxi als funktionsfähiger Teil des öffentlichen Verkehrssystems erhalten werden soll“, so Prof. Dr. Kay Mitusch, einer der Studienautoren.