Erfolg bei Plattformregulierung: EU-Parlament grenzt auf Betreiben des Bundesverbands Taxizentralen von Plattformen ab

Gestern Abend um kurz vor 22:00 Uhr hat der Ausschuss des Europäischen Parlaments eine geänderte Form der Direktive zu Plattformarbeit verabschiedet. Gemeinsam mit den europäischen Partnern in den Organisationen International Road Transport Union (IRU) und Taxis4SmartMobility (T4SM) hatte sich der Bundesverband bis zuletzt dafür stark gemacht „echte“ Plattformen wie Uber oder Bolt nicht mit Taxizentralen über einen Kamm zu scheren. 

Der Ausschuss hat diesen Bedenken mit dem nun beschlossenen Text Rechnung getragen. In den Recitals (in etwa:
Erwägungsgründe) heißt es dort nun unter Randnummer 17b: 

Taxi dispatch services, as regulated under national law and practice, can be distinguished from ride hailing digital labour platforms, when they are merely an ‘add-on’ to a preexisting service and only connect genuine self-employed licensed taxi drivers with their customers sending the communications received from persons seeking a taxi service to licensed
taxi drivers, provided that they do not exert any type of control and direction, in line with this Directive, over the licensed
taxi drivers, including that the service provider does not set and collect the fare for the journey and does not have control over the quality of the vehicles or over the drivers and their performance of the work.
Self-employed taxi drivers are usually free in choosing the way to generate their turnover due to the rights typically received with the license, such as the right to do street-hailing, dedicated public taxi stops or equivalent ways of free access to clients.’’

Damit ist explizit eine Unterscheidung von Taxizentralen und Plattformen angelegt. Da die Direktive nicht unmittelbar wirkt, sondern in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird diese Klarstellung im weiteren Prozess von großer Bedeutung sein. Dem Bundesverband und seinen Partnern ist damit ein wichtiger Erfolg gelungen, um auch künftig
Solo-Selbständigkeit zu gewährleisten und Taxizentralen auch weiterhin den Betrieb zu ermöglichen. 

Doch bis dahin liegt noch ein Weg vor uns. Nach der Kommission hat sich nun auch das Parlament zum Thema Plattformarbeit positioniert. Der Rat der Europäischen Union, in dem die nationalen Regierungen zusammenkommen,
konnte sich bislang noch auf keine Position einigen. Dies steht nun für 2023 an. Sobald sich auch der Rat positioniert hat, beginnt der so genannte Trilog der drei Institutionen Kommission, Rat und Europäisches Parlament. 

Es bleibt also auch weiterhin viel auf europäischer Ebene zu tun. Mit der Entscheidung von gestern Abend hat das
Gewerbe nun aber einen „Fuß in der Tür“ für alle weiteren Beratungen, weil die Besonderheiten der Branche explizit adressiert sind.

Foto: Büro Gaby Bischoff