Brüssel. Ein weiterer Schritt bei der EU-Plattformarbeiterrichtlinie ist getan. Am vergangenen Mittwoch billigte das Europäische Parlament die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Rat. Die Richtlinie bedarf nun nur noch der formellen Genehmigung durch den Rat. Nach ihrer Verabschiedung müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und seine europäische Partnerorganisation IRU (International Road Transport Union) begrüßen den aktuellen Status der Richtlinie, welche zum einen die Unterschiede zwischen traditionellen Taxidiensten und digitalen Arbeitsplattformen anerkennt und sich zum anderen darauf konzentriert, eine gesetzliche Beschäftigungsvermutung für Plattformarbeitskräfte zu etablieren und ihnen Schutz vor unfairen Arbeitspraktiken in der sogenannten Gig Economy zu bieten.
Traditionelle Taxidienste unterliegen einem stark regulierten Rahmen, wobei die Fahrer oft als Selbstständige arbeiten oder bei kleinen Unternehmen angestellt sind. Im Gegensatz zu Ride-Hailing-Plattformen fungieren Taxizentralen in der Regel als Vermittler ohne Kontrolle über Preise oder Arbeitsleistung, was sie logischerweise von der gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung ausnimmt. Raluca Marian, EU-Advocacy-Direktorin der IRU, führt dazu aus: „Die EU-Wirtschaft lebt von einer Mischung aus traditioneller Beschäftigung und Selbstständigkeit unter Berücksichtigung verschiedener Sozial- und Steuermodelle. Anstatt dieses Modell aufgrund der Nichteinhaltung durch einige neue Marktteilnehmer abzulehnen, sollten diese Unternehmen bestehende regulatorische Rahmenbedingungen übernehmen.“
Die Umsetzung der neuen Richtlinie sieht Marian bezüglich der noch notwendigen Spezifizierung der neuen Bestimmung in den einzelnen Mitgliedsstaaten optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass es auf nationaler Ebene zu einer Klärung kommen wird, da diese auf EU-Ebene leider versäumt wurde.“
Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands äußert sich folgendermaßen zu der anstehenden Aufgabe, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen: „Der Schwerpunkt der Richtlinie auf nationalem Recht, Tarifverträgen und Rechtsprechung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Kriterien an lokale Besonderheiten anzupassen, die mit der lokalen Natur einiger dieser Dienste einhergehen. Wir müssen uns allerdings auf ein längeres Zeitfenster einstellen, bis es bei Uber, Bolt und Co. zu gerechten Arbeitsbedingungen kommt und somit zu einem faireren Wettbewerb gegenüber unserem staatlich regulierten Taxigewerbe. Wir werden die nationale Umsetzung aktiv begleiten und dazu die bereits vorhandenen Gesprächsfäden unter anderem ins Arbeitsministerium nutzen.“