Wie bereits auf unserem Hamburger PBefG-Symposium von den Münchner Vertretern angekündigt, ist es nun auch politisch umgestetzt worden. Das Taxigewerbe der Bayerischen Landeshauptstadt bekommt durch die Kommune die Möglichkeit, bei Bestellungen über die Taxi-App oder per Anruf in der Taxizentrale vor Fahrtantritt einen Festpreis zu bestimmen.
Dies ist enorm wichtig. Denn eins ist klar: Bei jedem Kauf oder jeder Dienstleistung wollen Kunden den Preis vorher wissen – sei es im stationären Laden oder im Onlineshop. Auch bei einer Reise mit dem Flugzeug oder der Bahn kennen Kunden den Preis vor Fahrtantritt. Beim Taxi ist das leider nicht so. Deshalb sind Festpreise eine Stellschraube, um das Taxigewerbe im Konkurrenzkampf mit dem app-vermittelten Mietwagenverkehr in den Großstädten attraktiver zu machen. Wir beobachten seit Jahren, dass die Wünsche der Kundinnen und Kunden in Richtung Preisanzeige vor Fahrtantritt tendieren. Trägt die Stadt München dem nun Rechnung, ist dies begrüßenswert und sollte ebenfalls in anderen Städten und Kommunen überdacht werden.
Jedoch darf es nicht allein beim Festpreis bleiben. Hierzu erklärt unser Verbandspräsident Herwig Kollar: „Notwendig ist darüber hinaus ein Mindestpreis für den app-vermittelten Mietwagenverkehr, der sich am Taxitarif zu orientieren hat. Nur so lassen sich Lohndumping und Steuerhinterziehung vermeiden.“