Immer gut informiert
Wir informieren unsere Mitglieder über alle für sie relevanten Themen.
Der Bundesverband Taxi hat einige branchenspezifische Regelungen und Verträge geschlossen, die exklusiv für unsere Mitglieder gelten.
Geschäftsbericht
Jedes Jahr im Herbst wird Bilanz gezogen – der Bundesverband Taxi und Mietwagen legt den Geschäftsbericht vor. Auf gut 150 Seiten legt der Bericht des Verbands Rechenschaft über das vergangene Jahr ab.
Mitgliedervorteile
Für Verbandsmitglieder haben wir verschiedene Rahmenverträge und exklusive Partnerschaften vereinbart. Diese können im Intranet abgerufen werden.
Bahnpartner
Seit Jahrzehnten greift die Deutsche Bahn AG unter anderem im Rahmen des Störungsmanagements auf Dienstleistungen des Taxigewerbes zurück. Die EU-weite Ausschreibung haben wir gewonnen.
Versicherungspartner
Taxistiftung
Taxitarife
Branchenzahlen:
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Fahrzeuge (Taxi) 56.000
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tägliche Fahrten 1.300.000
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Jahresumsatz der Branche 4.200.000.000 €
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Personenkilometer 2.800.000.000
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Taxi- und Mietwagenunternehmen 36.000
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Fahrzeuge (Mietwagen) 36.000
DER GESCHÄFTSBERICHT
Aufgabe des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen ist es, die Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Ministerien und anderen Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und seine Landesverbände sowie die ihm angeschlossenen örtlichen Organisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf Bundesebene leisten ganze Arbeit für diese durch die Betreuung und Förderung gemeinsamer Interessen der Verbandsmitglieder.
Zum Ende eines jeden Jahres wird Bilanz gezogen – der Bundesverband Taxi und Mietwagen legt den Geschäftsbericht vor.
Was ist im Gewerbe passiert? Welche Gespräche wurden geführt?
Welche Entscheidungen haben sich mit dem Thema Beförderung befasst? Dazu Informationen über Gewerbestrukturen, Taxitarife, aktuelle Aktionen sowie vergangene und kommende gewerbepolitische Themen.
Schon im Zeitraum, den der Geschäftsbericht 2019/2020 abbildete, war mehr passiert als in vielen Jahren zuvor. Es wurde an den Grundfesten des Beförderungsgewerbes gerüttelt wie noch nie zuvor. Im aktuellen Bericht aber müssen wir eine Zeit reflektieren, die noch niemand erlebt hat. Corona oder Covid 19 verändert das Gewerbe noch mehr als es jegliche Rahmenbedingungen können. Natürlich müssen wir uns auch mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Aber ein Rückgang bei den Beförderungen in manchen Regionen um bis zu 90 Prozent war im vergangenen Jahr einfach noch nicht vorstellbar. Nun ist es Realität.
Und dies bereits zum zweiten Mal im Jahr 2020. Nach dem Lockdown im Frühjahr gehen die Beschränkungen zum Ausklang des Jahres weiter. Die wirtschaftliche Existenz des Gewerbes und damit der Mobilität für jeden Einzelnen steht auf dem Spiel. Und man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen, dass zum Anfang des Jahres 2021 noch mehr Arbeitsplätze bedroht sein werden. In der Pandemie wurden und sind die Insolvenzregeln verändert, Branchenkenner erwarten im kommenden Jahr eine Flut von Anmeldungen der Zahlungsunfähigkeit.
Ungeachtet dieser äußeren Umstände, die in rasantem Tempo die ganze Welt verändert haben und noch weiter verändern werden, muss sich das Gewerbe auch mit den politischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Da ist die Arbeit der Findungskommission, deren Gedanken in einen Referentenentwurf zum neuen Personenbeförderungsgesetz eingeflossen sind. Da ist der Entwurf selbst, der unter merkwürdigen Umständen das Licht der Welt erblickte und keine 24 Stunden später wieder zurückgezogen wurde. Der Bundesverband hat sich wie in der Vergangenheit massiv in diese Debatte eingeschaltet und stieß dabei auf offene Ohren. Was im vergangenen Jahr auf der Straße mit vielen Demonstrationen und Mahnwachen begann, wurde in Gesprächen vertieft. Bei vielen Themen von der Rückkehrpflicht bis zur Vorbestellfrist steht der Bundesverband nun im engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden und Anderen. Davon ist ebenfalls in diesem Geschäftsbericht zu lesen, auch wenn das neue Gesetz den Bundestag noch nicht passiert hat. Wir haben schon oft erleben müssen, wie in den letzten Minuten noch Änderungen in Gesetze einflossen, die später gravierende Einschnitte im praktischen Leben bedeuteten.
Nicht zuletzt steht auch der Bundesverband selbst vor Veränderungen. Vier unserer 55 Mitgliedsorganisationen, die in dieser Ausgabe des Geschäftsberichts noch in der Mitgliederspalte aufgelistet sind, werden es im nächsten Bericht nicht mehr sein. Andere werden neu hinzukommen. Die Branche ist unter immensem Druck. Nicht alle halten ihm Stand. Nicht alle haben den Willen und die Kraft, die Veränderungen der Mobilität zu gestalten und – manchmal schmerzhafte – Kompromisse zu suchen und zu finden. Aber Veränderung gehört zum Leben. 2018 hat der Bundesverband seinen Sitz von Frankfurt/Main nach Berlin verlegt. Nun, mit einem neuen Geschäftsführer und einer neuen Struktur der Geschäftsstelle gibt der Geschäftsbericht auch einen Überblick über die geleistete Arbeit für das Gewerbe. Denn Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Industrie schätzen den Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. als Ansprechpartner, der die Interessen der gesamten Branche vertritt. Dies wird der Bundesverband auch in Zukunft leisten.
Bahnpartner
Seit Jahrzehnten greift die Deutsche Bahn AG unter anderem im Rahmen des Störungsmanagements auf Dienstleistungen des Taxigewerbes zurück. Seit 2006 werden die vorher auf einer Vielzahl von Einzelverträgen beruhenden Leistungen des Taxigewerbes über einen einheitlichen Rahmenvertrag vergeben, der EU-weit ausgeschrieben wird.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat diese erste und alle nachfolgenden Auschreibungen, jüngst für den Vergabezeitraum bis 2025, für sich entscheiden können.
Maßgeblich hierfür war unter anderem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine praktisch flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann. Ausschlaggebend für die Bahn war insbesondere auch, dass der Bundesverband angesichts der vorher kaum übersehbaren Anzahl von abrechnenden Unternehmen – was einen enormen Verwaltungsaufwand für die Bahn verursachte – eine deutliche Reduzierung der abrechnungsberechtigten Zentralen zugesichert hat.
Hierzu werden ausgesuchte Zentralen in enger Abstimmung und Koordination mit der Bahn über Zusatzvereinbarungen eingebunden. In Regionen bzw. Städten ohne verbandsorganisierte Unternehmen werden – nach Rücksprache mit unseren Landesverbänden – auch andere Zentralen mit einbezogen, um eine 100-prozentige Flächendeckung zu erreichen.
Auch im mittelweiten fünften, im Frühjahr 2020 abgeschlossenen Rahmenvertrag gibt es eine bundesweit gültige Entgeltvereinbarung für Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete (Pflichtfahrgebiete werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes).
Die ab 1. März 2023 gültigen Entgelte außerhalb des Pflichtfahrgebietes:
- der Fahrpreis beträgt 1,04 Euro je gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif
- mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 1,18 Euro pro gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr, bargeldlose Zahlung etc.) werden nicht berechnet.
Der neue Preis gilt für den Zeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024. Er ist nicht an bestimmte Dieselpreise gekoppelt und auch Steuernachlässe („Tankrabatt“) werden nicht auf diesen Preis angerechnet.
Damit steigen die Netto-Preise um 7 Cent beim Normal-Taxi und 9 Cent beim Großraum-Fahrzeug. Zuletzt waren zum 1. Juni 2022 die Preise angehoben worden. Damit hatten Bundesverband und Bahn auf außergewöhnlich gestiegene Energie- und Personalkosten regiert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt die Preissteigerung insgesamt bei 15,6 Prozent. Der Preis gilt einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten. Ab dem 1. März 2023 entfallen zusätzlich die Systemkosten in Höhe von fünf Prozent auf digital abgerechnete Fahrten. Damit wollen Bundesverband und Bahn den Anreiz stärken, die digitalen Gutscheine zu nutzen und die Prozesse schneller zu digitalisieren.
Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält.
Bitte achten Sie auch darauf, dass es sich bei den Taxigutscheinen um Original-Gutscheine handelt, die am DB-Wasserzeichen erkennbar sind. Kopien dürfen nicht akzeptiert werden.
WICHTIG: MERKBLATT FÜR TAXIFAHRER der Deutschen Bahn für das Verfahren der Taxigutscheine (mit Muster) und der Kostenübernahme bei Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr!
(Stand 20.08.2024)
VdK Versicherung der Kraftfahrt - Partner des Gewerbes
KRAFTFAHRT
Kraftfahrtversicherungen gibt es viele, aber nur die VDK hat sich mit Ihren speziellen Angeboten auf die Zielgruppe Taxi- und Mietwagenunternehmen konzentriert. Geprägt durch ständige Innovationen und mit dem Gewerbe zusammen gewachsen.
PRIVATHAFTPFLICHT- UND HAUSRATVERSICHERUNG
Für Fahrer oder Unternehmer bieten die Sonderleistungen gleichermaßen Vorteile! Gut zu wissen, dass die VDK Sie nicht nur privat, sondern auch automatisch beruflich schützt.
UNFALLVERSICHERUNG
Die Folgen eines Unfalls sind vielfältig, oftmals schmerzhaft und können bedeutsame, finanzielle Einschnitte bedeuten. Mit den VDK-Spezialangeboten für Unternehmer, Fahrer und/oder Familienmitglieder werden diese Folgen minimiert.
BETRIEBSPOLICE SELECT (BPS)
Branchenspezifische Deckungskonzepte garantieren die passgenaue Absicherung für alle Arten von Betrieben. Auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen bietet die BPS je nach Bedarf die gewünschte Betriebsabsicherung.
VERSORGUNGSWERK
Die VDK hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (früher: BZP) ein Modell speziell für Taxi- und Mietwagenunternehmer eingerichtet. So wurde mit dem Versorgungswerk eine private Rentenversicherung ins Leben gerufen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung kommen Sondertarife mit maximalen Nachlässen zum Tragen, die im Direktvergleich mit Individualtarifen für Lebensversicherungen deutliche Mehrleistungen aufweisen.
Exklusive Vorteile dieser Altersversorgung:
- Ein Versorgungswerk auf Basis der privaten Renten- und Kapitallebensversicherung
- Erhebliche Beitragsersparnis gegenüber den Einzeltarifen
- Tarifwahl unabhängig vom Eintrittsalter
- Flexible Beitragsgestaltung bis zu den steuerlichen
- Höchstbeträgen gemäß EstG bei Direktversicherungen möglich
- Lebens- und Rententarife gegen Einmalzahlungen versicherbar,
- Vertragsablauf bereits ab Endalter 55 Jahre vereinbar (gilt nicht für Direktversicherungen),
- Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
- Bei Rententarifen ohne Zusatztarifen erfolgt keine Gesundheitsprüfung
Taxistiftung
Raubüberfälle auf Taxifahrerinnen und Taxifahrer gehören leider weiterhin zur Tagesordnung
Der Beruf des Taxi- und Mietwagenfahrers gehört aufgrund seiner langen Arbeitszeit, aber auch wegen der mit dem ständig steigenden Individualverkehr in den Großstädten zwangsläufig verbundenen Hektik zu einem der anstrengendsten Berufe der heutigen Zeit. Leider gehört er auch zu einem der gefährlichsten, Raubüberfälle auf Taxifahrerinnen und Taxifahrer gehören weiterhin zur Tagesordnung.
So wurden 2019 wieder 230 Kolleginnen und Kollegen bei Überfällen und Tätlichkeiten verletzt, im Jahr 2018 212 Fahrer und Fahrerinnen. Glücklicherweise waren in diesem Zeitraum keine ermordeten Kollegen zu beklagen.
Auch wenn die Zahl der Tötungsdelikte sinkt und seit 2008 ein deutlicher Rückgang der Verletztenzahlen verzeichnet werden kann, wäre eine Entwarnung bei der Sicherheitslage voreilig: so wurden von 1985 bis 2019 insgesamt 85 Taxifahrer und Taxifahrerinnen ermordet und über 11.000 bei Überfällen und Tätlichkeiten verletzt! Hinzu kommt noch eine beachtliche Dunkelziffer durch Fälle, die von der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, BG Verkehr) nicht erfasst werden. Festzuhalten ist: praktisch täglich wird ein Taxifahrer in Deutschland auch körperlich Opfer eines Überfalls.
Die hohe Zahl der ermordeten sowie bei Überfällen verletzten Taxifahrer und Taxifahrerinnen zeigt vor allem, dass die intensiven Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Taxi fortgesetzt werden müssen. Blinkende Dachzeichen, diverse Verbesserungen in den Taxiausstattungen der Fahrzeughersteller, aber auch Überfallschutzkameras sind solche Entwicklungen, zu denen die Unternehmen inzwischen greifen können.
Absolute Sicherheit im Taxi wird aber wohl Illusion bleiben. Viele gutgemeinte und ambitionierte Vorschläge wie z.B. die schusssichere Trennscheibe im Fahrzeuginnenraum fanden weder bei Taxifahrern noch der Kundschaft Akzeptanz. Der Schlüssel zur größtmöglichen Sicherheit im Taxi liegt nach allen Erfahrungen in Prävention und den Vorzügen moderner Sicherheitstechnik, die vor wenigen Jahren noch kaum denkbar erschienen.
Neuen Auftrieb bekamen die nach Ansicht des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (früher: Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)) optimalen, flächendeckend funktionierenden Ortungssysteme auch durch den allgemeinen Trend zu vollautomatischen Vermittlungszentralen auf GPS-Ortungs-Basis kombiniert mit Datenübertragung über die Mobilfunknetze. Durch die internationalen Mobilfunkstandards steht ein flächendeckendes Medium für zeitgemäße Alarmsysteme zur Verfügung, die bei entsprechender Zentralenausrüstung mit relativ geringem Aufwand und vertretbaren Kosten installiert werden können.
Die Ausrüstung praktisch der gesamten Bremer Taxiflotte mit Überfallschutzkameras hat gezeigt, dass diese enorme präventive Wirkung haben. In kurzer Zeit fiel die Anzahl der Überfälle auf einen Bruchteil der früheren Werte. Einer flächendeckenden Ausrüstung in der Bundesrepublik stehen derzeit leider immer noch – angesichts des hohen Schutzwerts menschlichen Lebens und körperlicher Unversehrtheit nicht nachvollziehbare – Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragen entgegen.
Der Bundesverband wird auch künftig mit seinen Ausschüssen jeder neuen Idee zur Verbesserung der Sicherheit aufgeschlossen gegenüberstehen und tatkräftig an der generellen Verbesserung der Sicherheitslage arbeiten. Es gibt also gute Ansätze, andererseits ist niemand so vermessen zu glauben, dass es einen absoluten Schutz geben kann und wird. Überfälle werden leider auch in der Zukunft nicht zu verhindern sein, deren Anzahl zu verringern ist aber ein realistischer und chancenreicher Ansatz.
Im Jahre 1991 führten Vorstand und Aufsichtsrat der Taxi Auto Zentrale Stuttgart e.G. die Taxistiftung Deutschland ein, deren Aufgabe es ist, unschuldig in Not geratenen Opfern von Gewaltverbrechen aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe zu helfen und deren finanzielle Not zu lindern. Großen Auftrieb erhielt die Stiftungstätigkeit durch den Beitritt des Bundesverbandes im Jahre 1993. Im Zusammenwirken mit den Stuttgarter Kollegen wurde auch die Sitzverlegung der Taxistiftung Deutschland von Stuttgart nach Frankfurt am Main zur Geschäftsstelle des Bundesverbandes beschlossen. Mit dessen Umzug im November 2018 nach Berlin hat auch die Stiftung ihren Sitz nach Berlin verlegt.
Der Vorstand der Stiftung setzt sich zusammen aus den jeweils 3 gewählten Präsidiumsmitgliedern und dem Geschäftsführer des Bundesverbandes sowie den 3 Mitgliedern des Vorstandes der Taxi Auto Zentrale Stuttgart e.G.
Im Jahr 2019 wurden den Konten der Taxistiftung 25.444,11 € aus Spenden und betrieblichen Geldbußen gutgeschrieben. Für satzungsgemäße Zwecke – also die Betreuung von Taxifahrerinnen und Taxifahrern sowie deren Familienangehörige durch Gewährung von Geldleistungen – wurden zwischen 2017 und 2019 in 13 Fällen insgesamt 65.450 € als Unterstützungsgelder ausgegeben. Insgesamt leistete die TAXIstiftung in den sechsundzwanzig Jahren ihres Bestehens bis Ende 2019 784.048,95 € an Hilfszuwendungen.
Die Mercedes-Benz AG spendete der Taxistiftung wie in den Vorjahren 2.500 €. Die FMS GmbH aus Graz überwies 1.000 €. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens leistete die Intelligent Apps GmbH 5.000 € an die Stiftung. Die Bremische Volksbank eG spendete 1.000 €.
Auch Taxizentralen und Taxiunternehmer zeigen ungebrochene Solidarität und vorbildliches Engagement. So überwies der Münchener IsarFunk sehr bemerkenswerte 9.500,50 €, ebenfalls aus München das Taxi Center Ostbahnhof 200 € und die Taxi-München eG 250 €. Aus Hannover spendete der Unternehmer Wolfgang Pettau 250 €.
Eine besonders kreative Spendenquelle hat der Berliner Taxiunternehmer Rolf Feja aufgetan: als Vorstand der Berliner Innung betreut er Filmaufnahmen an Taxihalteplätzen, in 2019 spendeten Produktionsfirmen im Gegenzug 350 €.
Wir bedanken uns natürlich auch bei den zahlreichen nicht ausdrücklich erwähnten Spendern, die einen wichtigen Beitrag für die Arbeit der TAXIstiftung Deutschland geleistet haben!
Wir hoffen, dass Sie uns niemals brauchen …
… aber wir brauchen Sie!
TAXIstiftung Deutschland
Dorotheenstraße 37
10117 Berlin
Tel.: (030) 21 22 23 53 5
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