Nach einem turbulenten Start in die Woche, der von Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern in wichtigen Fragen der Corona-Pandemiebekämpfung geprägt war, endet die Woche nun versöhnlicher. Der Bundesrat hat sich am heutigen 26. März 2021 abschließend mit dem Bundestagsbeschluss vom 05. März 2021 zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) befasst und diesem einstimmig zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun in Kraft treten. Auch den Empfehlungen des Verkehrsausschusses stimmte der Bundesrat einstimmig zu.
Zur Beratung des Personenbeförderungsgesetzes im Bundesrat erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V.:
“Das wichtigste Signal für die Verbraucher ist: Es bleibt bei verlässlichen Tarifen im Taxi und eine einheitliche Qualifizierung für Fahrerinnen und Fahrer kommt. Dafür haben wir gekämpft. Das Gesetz stärkt das Taxi als Teil des ÖPNV und sichert so ein Stück weit die Mobiltitätsversorgung der Bevölkerung. Für Großstädte hätten wir und mehr und klarere Regeln gewünscht, um eine Flut von Dumping-Verkehr zu verhindern. Diese Aufgabe hinterlässt Andreas Scheuer nun seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger im Verkehrsministerium. Hier braucht es dringend eine Lösung.
Wir haben nach wie vor keine Angst vor dem Wettbewerb, aber er muss zu fairen Regeln erfolgen. Es kommt viel Regelungsbedarf auf die Kommunen zu, dabei bieten wir gern unsere Hilfe an.“
Im nächsten Schritt muss es nun darum gehen, Unklarheiten, wie sie beispielsweise bei der Fachkundeprüfung bestehen, auszuräumen. Hierzu hat der Bundesrat einen ersten wichtigen Beitrag geleistet, indem er den Entschließungen des Verkehrsausschusses zugestimmt hat und die Bundesregierung damit auffordert “zeitnah verordnungsrechtliche Ausführungsbestimmungen zum neuen, personenbeförderungsrechtlich gewollten Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal im Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr gemäß § 48 Absatz 4 Nummer 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung unter Beteiligung der Länder zu erarbeiten und zu erlassen.” Der Verkehrsausschuss kritisiert, dass der Bundestag keine Festlegungen für die praktische Umsetzung des neu eingeführten Fachkundenachweises für die Erlaubnis zur Personenbeförderung trifft – zum Beispiel Ausbildungs- und Nachweisinhalte. Damit wüssten weder Bewerber noch Behörden, welche subjektiven Anforderungen künftig zu erfüllen sind.