An der Friedrich-Schiller-Universität in Jena lehrt und arbeitet Prof. Dr. Matthias Knauff und er beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema der rechtlichen Voraussetzungen für die Mobilität. Der Bundesverband hat den Wissenschaftler mit einem Gutachten beauftragt, das die Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen unter die Lupe nimmt. „Es geht letztlich um die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr, das ist die Idee, die der Gesetzgeber hat“, erläuterte er. Mindesttarife schützen somit die öffentlichen Verkehrsinteressen. Die PBefG-Novelle von 2021 beinhaltet dann auch in § 51a Abs. 1 die entsprechende Passage: „Die Genehmigungsbehörde kann zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte festlegen.“ Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden seien daran gebunden, den Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen im Blick zu haben. Dazu gehöre auch eine genaue Dokumentation der entsprechenden Schritte einer Behörde.

Es gilt aber auch, dass Mindestbeförderungsentgelte im Mietwagenverkehr in ihrer Höhe auf das Notwendige beschränkt werden müssen, so der Redner weiter. Die Auswirkungen auf das öffentliche Verkehrssystem müssten ermittelt und bewertet werden und schließlich gelte es auch sicher zu stellen, dass der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Mietwagenunternehmer geringstmöglich sein muss, aber eben auch zulässig sei. Aber dieser Eingriff muss vielleicht vorgenommen werden, um eben die öffentlichen Verkehrssystem zu schützen. „Wehret den Anfängen“, sagte Prof. Dr. Matthias Knauff mit Blick auf die aktuelle Situation.

Bundesverbandspräsident Herwig Kollar erinnerte an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989: „Wenn es den Mietwagenunternehmern erlaubt wäre, in völlig gleicher Weise wie das Taxigewerbe tätig zu werden, könnten sie in Unterbietung des Taxitarifs die Wettbewerbsfähigkeit des Taxiverkehrs untergraben“. In den 80ger Jahren waren Funkverbindungen aufgekommen, die mit neuen technischen Möglichkeiten eine Vermittlung direkt ins Auto erlaubten. Die Situation ist ähnlich wie heute, da technische Innovationen wie digitale Datenverbindungen erneut die Wettbewerbsfähigkeit herausfordern. Der Gesetzgeber hat in der PBefG-Novelle die grundsätzliche Abgrenzung von Taxi und Mietwagen festgehalten, die Reaktionen der Mietwagenbranche sind wie 1982, zog Kollar die Parallele zu heute. Die Verfassungsmäßigkeit werde in Frage gestellt, die Berufsfreiheit eingeschränkt und so weiter: „Aktuell fehlt aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und wahrscheinlich wird es bis dahin auch noch lange dauern.“ Uber und Bolt hätten inzwischen Gutachten von renommierten Kanzleien in Auftrag gegeben – mit dem Ziel, keine Mindestentgelte festzulegen. Kollar analysierte einige Punkte daraus und stellte fest, es seien Formulierungen aus dem Gesetzgebungsprozess oder aus der Debatte darum übernommen worden, die später keinen oder einen anderen Eingang ins Gesetz gefunden hätten. Kollar appellierte an die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden: Lassen Sie sich von diesen Gutachten nicht erschrecken, sondern halten Sie sich ans Gesetz. Und an andere Gutachten, wie das von Prof. Dr. Knauff.