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Am 16. September 2021 hat das Europäische Parlament (EP), nach entsprechender Beauftragung seiner zuständigen Ausschüsse, eine Entschließung zum Thema “Gerechte Arbeitsbedingungen, Rechte und soziale Sicherung für auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer – Neue Beschäftigungsformen im Zusammenhang mit der digitalen Entwicklung” vorgelegt.

Damit fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Plattformbeschäftigten vorzulegen. Dies plant die Kommission bereits seit längerem und hat das Datum für eine Vorlage auf Ende 2021 terminiert.

Das sind die wichtigsten Forderungen des Parlaments für die geplante Richtlinie:

Das Europäische Parlament

  • vertritt die Auffassung, dass Beschäftigte digitaler Plattformen dieselben Rechte und denselben Zugang zu Sozialschutz haben sollten wie nicht bei Plattformen tätige Beschäftigte derselben Kategorie
  • fordert die Kommission auf, die Einführung eines sog. “dritten Status” zwischen Beschäftigten und Soloselbstständigen nicht in Betracht zu ziehen, da dies die bereits jetzt unklaren Begriffe weiter verwischen würde
  • betont, jede Regulierung in Bezug auf Online-Platformen das Subsidiaritätsprinzip zu wahren hat
  • fordert die Kommission auf, in ihren künftigen Vorschlag eine widerlegbare Vermutung eines
    Arbeitsverhältnisses für alle Plattformbeschäftigten im Einklang mit den nationalen Definitionen, die in den jeweiligen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen der Mitgliedstaaten festgelegt sind, aufzunehmen, um die korrekte Einstufung von Plattformbeschäftigten zu erleichtern
  • vertritt die Auffassung, dass das Wettbewerbsrecht der EU die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Festlegung der Vergütung, und des sozialen Schutzes von soloselbstständigen Plattformbeschäftigten durch Kollektivverhandlungen nicht behindern darf, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, klarzustellen, dass Tarifverträge nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts fallen
  • fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten robuste und vergleichbare
    Daten über Plattformbeschäftigte zu erheben
  • fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, nach einer eingehenden Folgenabschätzung ein europäisches Gütesiegel einzuführen, das Plattformen verliehen würde, die bewährte Verfahren für Plattformbeschäftigte umsetzen, damit Nutzer, Arbeitnehmer und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, und das Plattformen mit guten Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Tarifverträgen und einem hohen Maß an Transparenz hervorheben würde;

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