Berlin. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat seine Stellungnahme zum übermittelten Entwurf zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO, §146a) bezüglich Taxametern und Wegstreckenzählern gestern an das Bundesfinanzministerium (BMF) übermittelt. Gemäß dem BMF-Entwurf sollen Taxis ab dem 1. Januar 2024 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. In den Mittelpunkt seiner Stellungnahme stellt der BVTM drei wesentliche Aspekte.

Die erste Forderung des BVTM gilt einem einheitlichen Geltungsbereich. Geschäftsführer Michael Oppermann betont dazu in der Stellungnahme ausdrücklich: „Wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, muss sie wirklich für alle 99.000 Fahrzeuge in Deutschland (Stand 31.12.2020) gelten – sprich das gesamte Taxi- und Mietwagengewerbe – es darf keine Ausnahmen geben.“ Hintergrund ist, dass Mietwagen in der aktuellen Praxis vielfach nicht über einen Wegstreckenzähler verfügen, gerade dann, wenn sie für Plattformvermittler eingesetzt werden.

Um eine entsprechende Aufnahme des Gewerbes in die Kassensicherungsverordnung (KassSichVO) zu realisieren, braucht es zweitens vor allem eins: zeitlichen Vorlauf. „Die Geräte müssen fertig entwickelt, produziert und in jedes Taxi und jeden Mietwagen flächendeckend verbaut werden. Das geht nicht von jetzt auf gleich und auch nicht bis zum 1. Januar 2024. Die Fristen müssen den Realitäten angepasst werden!“ erklärt Oppermann zur Position seines Verbandes, die Verpflichtung auf den 1. Januar 2026 zu schieben.

Drittens, und hier macht Oppermann die grundsätzliche Stellung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen zur Rolle von Taxameter und Wegstreckenzähler klar: „Wir sind dafür, dass auch Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung mit aufgenommen werden. Warum? Weil wir als Teil des ÖPNV und der öffentlichen Daseinsvorsorge für ein sauberes Gewerbe stehen.“

BVTM-Mitglieder erhalten die Stellungnahme auf Anfrage beim BVTM (info@bundesverband.taxi).