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[Update: 08. September 2021]

Viele Wirtschaftsbereiche sind mit Zunahme der Impfungen und damit zusammenhängenden Lockerungen im Alltags- und Wirtschaftsleben nun dabei, sich aus der Krise heraus zu navigieren. Allerdings gibt es nach wie vor Bereich, die an starken Corona-bedingten Einschränkungen leiden. Aus diesem Grund verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen III Plus und die Neustarthilfe Plus bis zum Jahresende (31. Dezember 2021).

Die Überbrückungshilfe III Plus ist seit der Verlängerung auf die Monate Juli bis September inhaltlich weitgehend gleich geblieben. Auch in der verlängerten ÜH III Plus bis Dezember sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch weiterhin wie bekannt durch prüfende Dritte. Die Restart-Prämie, die innerhalb der Monate Juli bis September 2021 galt, hat nach Angaben der Bundesrgierung ihren Zweck erfüllt und wird deshalb nicht verlängert. Der Eigenkapitalzuschuss wird hingegen bis Dezember 2021 verlängert.

[Update: 26. Juli 2021]

im untenstehenden Beitrag haben wir bereits über die Verlängerung der Überbrückungshilfen III (ÜH III) informiert. Zum damaligen Zeitpunkt war lediglich eine Antragstellung für die Neustarthilfe Plus möglich. Seit Freitagnachmittag, den 23. Juli 2021, ist nun auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus, die für Taxi- und Mietwagenunternehmer relevant sein kann, möglich.

Die bereits bekannten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III bleiben auch bei der neuen Plus-Hilfe erhalten. Ergänzt werden diese jedoch, und das ist neu, um eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die ÜH III Plus gilt bis zum 30. September 2021.

Zusätzliche Information zu den Inhalten der ÜH III Plus

Wie auch die Neustarthilfe Plus wird die ÜH III Plus nahezu deckungsgleich mit der Förderung aus Quartal zwei hinsichtlich ihrer Inhalte sein. Entscheidend dabei:

  • Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind – wie bei der Überbrückungshilfe III – Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Auch das neue Plusprogramm wird durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Anträge können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden (FAQ).

Neu bei den ÜH III Plus:

  • Unternehmen, die bei einer Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
  • Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt. Damit wird Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.

[Stand: 16. Juli 2021]

Um besonders betroffene Unternehmen auch weiterhin im Rahmen der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat der Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen III (ÜH III) geplant. Diese sind als Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021 zu verstehen. Die Verlängerung der ÜH III besteht aus a) der Neustarthilfe Plus sowie b) der Überbrückungshilfe III Plus. Erstere startet heute und richtet sich an natürliche Personen (Soloselbstständige) für den Förderzeitraum Juli bis 30. September 2021.

Die für das Taxi- und Mietwagengewerbe relevantere Förderung ist die der Überbrückungshilfe III Plus, die ebenfalls in wenigen Wochen starten wird. Diese richtet sich an Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen. In Ergänzung hierzu startet im Rahmen der ÜH III Plus auch die Antragstellung für die Fixkostenerstattung im dritten Quartal in Kürze. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt, in den nächsten Wochen verstärkt die Medienlandschaft sowie die Internetseite des BMWi im Blick zu haben, um Anträge frühestmöglich stellen zu können. Der Bundesverband wird Sie zusätzlich zum Start der ÜH III nochmals informieren.

Zusätzliche Information zu den Inhalten der ÜH III Plus

Wie auch die Neustarthilfe Plus wird die ÜH III Plus nahezu deckungsgleich mit der Förderung aus Quartal zwei hinsichtlich ihrer Inhalte sein. Entscheidend dabei:

  • Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind – wie bei der Überbrückungshilfe III – Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Auch das neue Plusprogramm wird durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Die Antragstellung startet in Kürze über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de; die FAQ werden zeitgleich veröffentlicht.