Leipzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig überprüft die Verwaltungsrichtlinie der Stadt Leipzig zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. In der mündlichen Verhandlung am 15.11.2024 haben die Richter erkennen lassen, dass die Stadt Leipzig grundsätzlich berechtigt ist, die Fahrpreise für Mietwagen zu regulieren, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen das erfordern. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit zur Regulierung der Mietwagenpreise als Korrektiv gegen Dumpingpreise und Verdrängungswettbewerb ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Kritisch hat sich das Verwaltungsagericht zu der konkreten Höhe des Mindestentgelts geäußert. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Mindestengelte für Mietwagen nicht über dem Taxitarif liegen.

Für den Bundesverband Taxi und Mietwagen war Präsident und Rechtsanwalt Herwig Kollar vor Ort. Er ordnet ein: „Die Stadt Leipzig hat als erste Großstadt den Mut bewiesen, das neu geschaffene Instrument zu nutzen. Inzwischen liegen in anderen Städten ausreichende Erkenntnisse vor, die die Einführung von Mindestentgelten rechtssicher ermöglichen. Dieser Prozess bestärkt alle Städte, die derzeit konkret an der Einführung solcher Regelungen arbeiten: Sie sind auf dem richtigen Weg.“

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht sich nach dem Verhandlungstag in seiner Auffassung bestätigt, dass die Städte aktiv werden müssen. Der Gesetzgeber hat in der letzten Gesetzesreform deutlich gemacht, dass der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen nicht durch Dumpingpreise verzerrt werden darf. Die letzten Presseveröffentlichungen zu den Mietwagenplattformen zeigen deutlich, dass die von den Plattformen vorgegebenen Fahrpreise für die angeschlossenen Unternehmen nicht kostendeckend sind. In Berlin wurde dazu von den Behörden festgestellt, dass große Teile des Mietwagenverkehrs dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. In Frankfurt haben vor wenigen Tagen hunderte von Uber-Betrieben gestreikt und fordern von der Plattform eine leistungsgerechte Vergütung, damit sie die gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Mindestlohn und Sozialabgaben) bezahlen können. Der Bundesverband weist auch darauf hin, dass sogar Plattformbetreiber wie FreeNow vehement die Einführung von Mindestpreisen für den Mietwagenverkehr fordern. „Wenn die Behörden jetzt nicht schnell handeln, wird es in absehbarer Zeit in den meisten Städten kein funktionierendes Taxigewerbe mehr geben“, so Kollar.

Hintergrund: Die Stadt Leipzig hat bereits vor zwei Jahren Mindest-Beförderungspreise für Mietwagen eingeführt, um einen Dumping-Wettbewerb mit dem ÖPNV zu verhindern. Dabei wurden die Mindestpreise so festgesetzt, dass die Kosten für vergleichbare Bus- und Straßenbahnfahrten nicht unterschritten werden können. Gegen diese Preisfestsetzung hat die Perleberger Chauffeur Service GmbH geklagt. Das Unternehmen führt auch Fahrten für Uber aus. 

Zum Video-Statement von Bundesverbandspräsident Herwig Kollar (vor Ort in Leipzig)

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