Quelle: BMVI

Mit Inkrafttreten des PBefG am 02. August 2021 gilt auch die Änderung der Fahrerlabnisverordnung. Nach dieser darf nach dem 02. August keine Ortskundeprüfung mehr abgenommen werden darf. Laut Gesetz ist dafür nun der Fachkundenachweis zu erbringen, was jedoch aktuell nicht möglich ist, da seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur noch keine bundeseinheitliche Lösung zur Ausgestaltung der Fachkunde vorliegt.

Ein erneutes Austauschgespräch mit dem BMVI findet hierzu Mitte August statt. Nichtsdestotrotz gilt ab dem 02. August die novellierte FeV, weshalb nahezu alle Bundesländer bereits ihre eigenen Verordnungen zwecks Übergangsregelung für die Fachkunde erarbeitet und erlassen haben. Diese fallen im Großen und Ganzen ähnlich aus. Marginale Unterschiede lassen sch dennoch finden. Eine Übersicht über die genauen Ausgestaltungen nach Bundesländern finden Sie in der nachfolgenden, interaktiven Karte: