Am gestrigen Montag, den 22. Februar 2021, fand die Sachverständigenanhörung zum PBefG im Deutschen Bundestag statt. Experten verschiedener Verbände und Unternehmen stellten sich dabei den Fragen der Abgeordneten. Für den Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. nahm Vizepräsident Herwig Kollar teil und vertrat die Interessen des Gewerbes.

Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts stieß bei den Sachverständigen überwiegend auf Kritik. Ziel der Reform sei es laut Entwurf, dass “zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten”. Dieses Ziel ist nach Auffassung der Sachverständigen mit dem aktuell vorliegenden Entwurf verfehlt. Herwig Kollar machte im Rahmen seiner Redebeiträge deutlich, dass eine klare Trennung zwischen Taxi und Mietwagen beibehalten werden müsse, da beide Verkehrsformen unterschiedliche Funktionen und Pflichten hätten. Es gelte dringend zu vermeiden, das Taxis mit ihren ÖPNV-Pflichten und unregulierte Mietwagen das gleiche Marktsegment bedienen. Hierzu müsse unbedingt die Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen beibehalten werden und für Kommunen die Möglichkeit zur Einführung einer optionalen Vorbestellfrist geschaffen werden, “dort wo sie gebraucht wird, um taxi-ähnlichen Mietwagenverkehr zu vermeiden”, so Kollar.

(Wortbeitrag von RA Herwig Kollar)

Im Nachgang der rund zweieinhalbstündigen Anhörung im Bundestag fasst Herwig Kollar die Situation nochmals in einem Pressestatement zusammen: “Ich konnte nochmal deutlich machen, dass es hier um die Existenz von zehntausenden von Taxibetrieben geht […] und dass man dann als Politiker auch Verständnis dafür haben muss, dass die Leute auf die Straße gehen”

Das vollständige Pressestatement finden Sie hier.